https://www.schulen-sennwald.ch/de/eltern/elternabc/
21.03.2023 19:42:38
Absenzen | Nach oben |
Die Eltern sind verpflichtet, für den lückenlosen Schulbesuch ihres Kindes zu sorgen. Sie melden jede Absenz des Kindes der Klassenlehrperson vor Unterrichtsbeginn. Die Lehrpersonen ihrerseits sind zu einer Nachfrage verpflichtet, wenn ein Kind ohne Begründung nicht in der Schule erscheint.
Eine nicht voraussehbare Abwesenheit eines Kindes ist durch die Eltern nachträglich zu begründen.
Kontakt: Schulverwaltung
Adressänderung | Nach oben |
Falls Sie innerhalb der Gemeinde umziehen, bitten wir Sie, Ihre neue Adresse dem Einwohneramt und der Schulverwaltung zu melden.
Kontakt: Schulverwaltung
ALSV (Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten) | Nach oben |
Mit dem ALSV werden Fähigkeiten beschrieben, die neben den fachlichen Leistungen entscheidend zum Schulerfolg beitragen können. Die Bewertung dient dazu, das Verhalten der Schulkinder zu dokumentieren und die nächsten Ziele festzulegen. Der Bildungsrat bestimmte die zu beurteilenden ALSV-Aspekte: Lernbereitschaft, Eigeninitiative, Selbständigkeit, Selbstreflexion, Belastbarkeit, Umgangsformen, Kommunikation und Zusammenarbeit.
Kontakt: Schulverwaltung
Anmeldung Schule / Kindergarten | Nach oben |
Bei Zuzug nach Frümsen, Haag, Salez, Sax und Sennwald bitte die Anmeldung sobald wie möglich ausfüllen und an die Schulverwaltung senden.
Kontakt: Schulverwaltung
Dokument: 40_Anmeldung_Schulkinder.docx (docx, 34.7 kB)
Ansprechpartner | Nach oben |
Bei Problemen und Fragen aller Art rund um Ihr Kind ist der erste Ansprechpartner immer die Klassenlehrperson. Als zweite Ansprechperson steht Ihnen die Teamleitung zur Verfügung.
Für allgemeine Fragen wenden Sie sich an die Gesamtschulleitung, die Schulverwaltung oder die Schulratspräsidentin.
Kontakt: Schulverwaltung
Arztuntersuche | Nach oben |
Die Schule hat neben ihrem Bildungsauftrag auch die gesetzliche Aufgabe, auf die gesundheitliche Entwicklung der Schülerinnen und Schülern zu achten. Die schulärztlichen Untersuchungen finden im 2. Kindergartenjahr, in der 5. Klasse sowie in der 2. Oberstufe statt.
Im 2. Kindergarten findet der Untersuch in der Praxis der Schulärztin statt. In der 5. Klasse und der 2. Oberstufe finden die Untersuche durch die Schulärztin im Schulhaus statt.
Die Eltern können den Untersuch auch bei einem Arzt ihrer Wahl durchführen lassen, wenn sie den Untersuch selber organisieren und die Kosten dafür selber tragen.
Die Vorsorgeuntersuchungen sind obligatorisch. Die Eltern werden durch die Schulverwaltung mittels Brief über den konkreten Ablauf der Untersuchungen informiert. Wenn die Eltern einverstanden sind, führt der Schularzt auch die notwendigen Impfungen nach dem schweizerischen Impfplan durch.
Unsere Schulärztinnen sind:
Kontakt: Schulverwaltung
Begabungsförderung | Nach oben |
Begabungsförderung findet in der Regel innerhalb der Regelklasse statt, begleitet von der Klassenlehrperson und unterstützt durch die Schulische Heilpädagogin.
Kontakt: Schulverwaltung
Dokument: 41_2_Konzept_Begabungsforderung.pdf (pdf, 92.3 kB)
Benützungsreglement für die Schulanlagen | Nach oben |
Der Schulrat hat ein Reglement für die Benützung der Schulanlagen durch Dritte wie Vereine, Organisationen, Privatpersonen, etc. erlassen. Weitere Informationen für die Benützung der Schulanlagen (Gebührenordnung, Antragsformularen) erhalten Sie hier.
Kontakt: Schulverwaltung
Dokument: 50_1_Benutzungsreglement_mit_Anhang.pdf (pdf, 1153.4 kB)
Benützungsreglement_Aussenanlage Haag | Nach oben |
Der Spielplatz auf der Schulanlage Haag ist einer unserer grössten Spielplätze und wird von den Haager Einwohnern gerne auch als Treffpunkt genutzt. Der Spielplatz wurde im Jahr 2015 einer Sanierung unterzogen. Es wurde ein Beützungsreglement erstellt. Eine Tafel beim Eingang weist auf die wichtigsten Verhaltensregeln hin.
Kontakt: Schulverwaltung
Dokument: 50_10_Benutzungsreglement_Aussenanlage_Haag.pdf (pdf, 74.8 kB)
Berufswahlprozess | Nach oben |
Jedes Schuljahr startet ein neuer Berufswahlprozess. Lehrpersonen, Schulleitung, Berufsberatung und Wirtschaft arbeiten eng zusammen, um den Schülerinnen und Schülern einen optimalen Einstieg in die Berfuswelt bzw. in eine weiterführende Schule zu ermöglichen. Die Eltern übernehmen ebenfalls eine zentrale Rolle: Sie sind wichtige Ansprechpersonen für ihre Kinder, sollten sie unterstützen, motivieren, ihnen vielleicht auch einmal Mut machen.
Damit Eltern immer auf dem neuesten Informationsstand sind, wurde eine eigene Website erstellt. Diese Seite bietet in übersichtlicher Form die wesentlichen Informationen für Eltern mit Kindern im Berufwahlprozess und wird regelmässig aktualisiert.
www.berufsberatung.sg.ch
Berufs- und Laufbahnberatung Werdenberg
Kontakt: Schulverwaltung
Besondere Schulveranstaltungen | Nach oben |
Dazu gehören Exkursionen, Projekttage, Theaterbesuche, etc.. Sie sind Teil des Unterrichts und werden frühzeitig angekündigt. Dabei können Abweichungen zu den Blockzeiten entstehen.
Es finden in jedem Schuljahr Wintersporttage statt. Falls ein Winterlager durchgeführt wird, fallen die Wintersporttage im Durchführungsjahr für diese Klassen aus. Es kann ein Elternbeitrag erhoben werden zur Deckung der Verpflegungskosten.
Kontakt: Schulverwaltung
Besuchstage | Nach oben |
Jedes Jahr im November finden in allen Schuleinheiten zwei offizielle Schulbesuchstage statt. Am Vorabend oder an einem der beiden Besuchstage wird von den Schulen ein Elternreferat zu einem aktuellen Thema organisiert. Die entsprechenden Daten werden in der lokalen Presse bekannt gegeben.
Eltern dürfen die Klassen grundsätzlich jederzeit besuchen. Es ist jedoch empfehlenswert, sich vorher anzumelden, da sich nicht jeder Unterricht für einen Besuch eignet.
Kontakt: Schulverwaltung
Betreuungsangebote | Nach oben |
Wir können Ihnen folgende Betreuungsangebote anbieten:
Vorschulische Angebote
Tagesbetreuung
Mittagstisch
Schülerhorte
Hier gelangen Sie zu weiteren Informationen zu diesen Angeboten.
Kontakt: Schulverwaltung
Beurteilung ist mehr als das Zeugnis | Nach oben |
Ab dem Schuljahr 2021/2022 gelten neue rechtliche Rahmenbedingungen zur Beurteilung in der Volksschule des Kantons St. Gallen. Unter folgendem Link https://www.sg.ch/bildung-sport/volksschule/inhalte-fuer-eltern.html finden Eltern zwei Kurzfilme und die Videobotschaft von Regierungsrat Stefan Kölliker, die einige der neuen Bestimmungen anschauliche aufzeigen. Wie die konkrete Umsetzung vor Ort erfolgt, darüber werden die Schulen vor Ort informieren.
Kontakt: Schulverwaltung
Beurteilungsgespräche | Nach oben |
Das Beurteilungsgespräch dient der Zusammenarbeit von Schule und Erziehungsberechtigten. Verbindlich besprochen werden die Beurteilung des Leistungsstands, das Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten (ALSV) sowie die Förderung und die Gestaltung der Schullaufbahn der Schülerin oder des Schülers. Den Erziehungsberechtigten wird damit in der Mitte des Schuljahres ein bilanzierender Einblick in die Leistungen ihres Kindes gewährt. Auf die Durchführung des Beurteilungsgesprächs kann nicht verzichtet werden. Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, den Gesprächstermin wahrzunehmen.
Pro Schuljahr findet bis Ende März mindestens ein Beurteilungsgespräch statt, frühestens gegen Ende des ersten Semesters Bei Bedarf können weitere Gespräche stattfinden. Die Lehrperson entscheidet, ob sie zusätzliche Beurteilungsgespräche als nötig erachtet. Die Erziehungsberechtigten können zusätzliche Beurteilungsgespräche verlangen. Die Terminierung liegt unter Berücksichtigung reglementarischer Vorgaben in der Verantwortung der Lehrperson. Der Schülerin bzw. dem Schüler ist Gelegenheit zu bieten, sich bezüglich ihrer/seiner Beurteilung zu äussern. Die konkrete Ausgestaltung des Einbezugs liegt dabei in der Verantwortung und im Ermessen der Lehrperson. .
Kontakt: Schulverwaltung
Bibliothek Sax | Nach oben |
Die Schul- und Dorfbibliothek Sax ist für alle Schülerinnen und Schüler der Schulen Sennwald, aber auch für Erwachsenen zugänglich. Neben vielen Büchern, Zeitschriften, Comics, CD's und DVD's für Kinder und Jugendliche, steht auch eine Auswahl an Erwachsenenliteratur zur Verfügung.
Öffnungszeiten: | |
Montag | 15.15 - 16.15 Uhr |
Donnerstag | 16.00 - 17.00 Uhr |
Donnerstag | 17.00 - 18.00 Uhr (für die Bevölkerung) |
Kontakt: Schulverwaltung
Bildungsdepartement | Nach oben |
Das Bildungsdepartement des Kantons St.Gallen stellt zahlreiche Informationen für Eltern zur Verfügung. Link
Kontakt: Schulverwaltung
Blockzeiten im Kindergarten und in der Primarschule | Nach oben |
Im Kindergarten und in der Primarschule findet der Unterricht an den Vormittagen in Blockzeiten von 08.00 - 11.45 Uhr statt. Während vier Lektionen sind sämtliche Schülerinnen und Schüler in der Schule. Im ersten Kindergartenjahr können die Eltern ihr Kind für die erste Morgenlektion abmelden. Während der Blockzeiten fällt kein Unterricht aus. Ausserordentliche Stundenplanänderungen oder besondere Schulanlässe werden den Eltern rechtzeitig mitgeteilt. Bei Krankheit der Lehrperson werden die Kinder an den Vormittagen betreut oder durch eine Stellvertretung unterrichtet. An den Nachmittagen kann während der ersten 3 Tage der Unterricht ausfallen.
Die Oberstufe unterliegt nicht den Blockzeiten.
Kontakt: Schulverwaltung
Brückenangebot | Nach oben |
Viele Jugendliche sind in ihrer Berufswahl unentschlossen oder sind vielleicht bei der Lehrstellensuche auf Schwierigkeiten gestossen.
Andere müssen ein Jahr älter werden, bevor sie eine Ausbildung antreten können. Oder sie müssen eine bestimmte Vorbildung absolvieren, bevor sie mit der Ausbildung beginnen können, wie z. B. einen Vorkurs für gestalterische Ausbildungen.
Mit "Brückenangebot" werden alle Angebote bezeichnet, die eine Brücke bauen zwischen der obligatorischen Schulzeit und einer Lehre oder weiterführenden Schule.
Hier finden Sie weitere Informationen.
Kontakt: Schulverwaltung
Deutsch als Zweitsprache (DaZ) | Nach oben |
Die sprachliche Integration von Kindern mit Migrationshintergrund ist die wichtigste Voraussetzung für eine allgemeine Integration in unsere Lebens-, Schul- und Arbeitswelt. Sie erfordert die Zusammenarbeit aller Beteiligten: Eltern, Lehrpersonen, Schul- und Gemeindebehörden.
Der Deutschunterricht für Kinder mit Migrationshintergrund hat das Ziel, diesen Kindern eine solide sprachliche Grundlage zu vermitteln, damit sie sich im Alltag zurechtfinden und dem Unterricht im Klassenverband folgen können.
Im Jahr vor dem Schuleintritt (für Kinder ab 3 Jahren) besteht mit dem Schwatzspatz ein Sprach- und Spielförderangebot.
Kontakt: Schulverwaltung
Dokumente: | 41_3_Konzept_Deutsch_als_Zweitsprache_Anhang.pdf (pdf, 144.1 kB) 41_12_Konzept_Deutsch_als_Zweitsprache.pdf (pdf, 496.0 kB) |
Disziplinarmassnahmen | Nach oben |
Disziplin darf heute nicht mehr im Sinne eines blinden Gehorsams verstanden werden. Ziel ist das Erreichen vorgegebener Lernziele bei gleichzeitiger Achtung der Persönlichkeit, sowohl der Schulkinder als auch der Lehrpersonen. Schulische Lernerfolge sind das Ergebnis eines planmässigen Unterrichts, einer systematischen Klassenführung und gemeinsamer Absprachen.
Wenn das Verhalten eines Schulkindes zu Beanstandungen Anlass gibt, können Disziplinarmassnahmen angeordnet werden. Dazu gehören zusätzliche Hausaufgaben, Arbeit ausserhalb der Unterrichtzeit, Wegweisen aus einer Lektion, u.a. Die Lehrperson informiert die Eltern über mangelhaftes Verhalten anlässlich eines Standortgespräches oder einer schriftlichen Information.
Kontakt: Schulverwaltung
Einschulung | Nach oben |
Kontakt: Schulverwaltung
Dokument: 40_1_Einschulungskonzept.pdf (pdf, 127.1 kB)
Eltern mit Migrationshintergrund | Nach oben |
Eltern mit Migrationshintergrund erhalten auf der Homepage des Bildungsdepartementes zahlreiche Informationen in verschiedenen Sprachen.
Kontakt: Schulverwaltung
Elternmitwirkung | Nach oben |
Die "Eltern mit Wirkung" ist die Vertretung aller Eltern und Erziehungsberechtigen in unseren Schulen, existiert aber im Moment nicht.
Kontakt: Schulverwaltung
ERG (Ethik - Religionen - Gemeinschaft) | Nach oben |
ERG ist ein rein schulisches Fach und wird im Klassenverband durch die Schule unterrichtet, ab der 1. Klasse.
Exkursionen | Nach oben |
Exkursionen sind Teil des Unterrichts. Die dienen der Vertiefung und der Erweiterung des in der Schule erarbeiteten Stoffes und werden von der Klassenlehrperson begleitet.
Kontakt: Schulverwaltung
Ferienplan | Nach oben |
Die Herbst-, Weihnachts-, Frühlings- und Sommerschulferien der öffentlichen Volksschule werden durch den Bildungsrat bestimmt und sind somit durch den Kanton St.Gallen vorgegeben. Die Wintersportferien sind regional unterschiedlich geregelt und werden in den Gemeinden festgelegt.
Hier gelangen Sie zum Ferienplan für das laufende und der nächsten Schuljahre.
Kontakt: Schulverwaltung
Gebührenordnung für Raumbelegungen | Nach oben |
Die ausserschulische Benützung der Schulanlagen ist grundsätzlich kostenpflichtig, ausser für ortsansässige, gemeinnützige Vereine und Organisationen/Gruppen, kommunale Körperschaften sowie Zweckverbände der Schulen.
Bei Durchführung einer Mehrzweckveranstaltung wird in jedem Fall eine Reinigungskostenpauschale erhoben.
Kontakt: Schulverwaltung
Dokument: 50_2_Gebuhrenordnung.pdf (pdf, 56.2 kB)
Haftplichtversicherung | Nach oben |
Durch Kinder während des Schulbetriebs verursachte Schäden sind nicht von der Schule versichert. Schulinterne Schäden an Personen und Sachen müssen über die Privathaftpflicht des Kindes, das den Schaden verursacht hat, abgewickelt werden.
Kontakt: Schulverwaltung
Hausaufgabenbetreuung | Nach oben |
Hausaufgaben sind ein Bestandteil des schulischen Lernens und dienen der Erweiterung von Lernformen und Arbeitstechniken. Nicht alle Kinder haben zu Hause die nötigen Voraussetzungen, um ihre Hausaufgaben konzentriert und ungestört erledigen zu können oder sie schaffen die Aufgaben aus anderen Gründen nicht. Für sie ist die Aufgabenbetreuung gedacht. Wir bieten in den Schuleinheiten Sennwald und Haag die Möglichkeit, die Hausaufgaben in einem geschützten Rahmen und betreut zu erledigen.
Die Anmeldung für die Hausaufgabenbetreuung erfolgt über die Klassenlehrperson. Es wird ein Elternbeitrag erhoben.
Kontakt: Schulverwaltung
Hausordnung | Nach oben |
Jede Schuleinheit verfügt über eine Hausordnung. In der Hausordnung sind Regeln festgehalten, die für das gesamte Schulareal gültig sind. Die Hauswarte und Lehrpersonen sind beauftragt, diese Regeln durchzusetzen. Die Hausordnung kann bei der jeweiligen Teamleitung angefordert werden.
Auf den Schularealen sind Besucher auch ausserhalb der Schulzeit bis maximal 21.00 Uhr willkommen. Die Nachtruhe ist zu beachten. Die Anlagen sind mit Sorgfalt zu benutzen. Abfälle aller Art gehören in die Abfalleimer. Den Anweisungen der Hauswarte oder der Lehrpersonen ist Folge zu leisten. Jeglicher Suchtmittelkonsum ist untersagt.
Kontakt: Schulverwaltung
Hausordnung Schulzentrum Türggenau | Nach oben |
Hier können Sie die aktuell gültige Hausordnung vom Schulzentrum Türggenau herunterladen.
Kontakt: Schulverwaltung
Dokument: 48_16_Schulhausordnung_Turggenau.pdf (pdf, 96.9 kB)
Integrative Schulform (ISF) | Nach oben |
Integration heisst, die Unterschiedlichkeit der Kinder zu achten und das gemeinsame Lernen aller optimal zu fördern.
Kontakt: Schulverwaltung
Dokument: 41_1_Konzept_fur_Fordernde_Massnahmen.pdf (pdf, 234.6 kB)
Kindergarten | Nach oben |
Der Kindergarten ist die erste Volksschulstufe, dauert zwei Jahre und gehört in den Zyklus 1 vom Lehrplan. Der Besuch des Kindergartens ist obligatorischer Bestandteil der Volksschule. Die Kinder werden am 1. August nach Vollendung des vierten Altersjahres schulpflichtig und treten in den Kindergarten ein. Eine Vorverlegung des Kindergarteneintrittes ist nicht möglich. Ein Aufschub des Kindergarteneintrittes kann auf Antrag der Eltern in Einzelfällen durch den Schulrat geprüft und bewilligt werden. Es wird empfohlen, den Antrag mit dem Bericht einer Fachperson, die das Kind kennt, zu ergänzen (z.B. Kinder-/Hausarzt, Spielgruppenleiterin).
Im Kindergarten (und in der Primarschule) wird am Vormittag Unterricht in Blockzeiten erteilt. Alle Kinder haben jeden Vormittag während 4 Lektionen (08.00 bis 11.45 Uhr) von Montag bis Freitag Unterricht. Im 1. Kindergartenjahr haben die Kinder am Nachmittag keinen Unterricht.
Im 1. Kindergartenjahr kann das Kind von der ersten Morgenlektion abgemeldet werden, d.h. es besucht den Kindergarten erst ab 8.55 Uhr. Diese Entscheidung gilt vorerst für ein Semester (August - Januar) und kann danach verändert oder für das 2. Semester (Februar bis Juli) verlängert werden. Die Kindergärtnerinnen empfehlen, Ihr Kind den Unterricht im ersten Kindergartenjahr erst ab der 2. Lektion besuchen zu lassen, da ein ganzer Morgen viel Ausdauer benötigt. Dies kann von einem jungen Kindergartenkind verständlicherweise nur bedingt eingefordert werden und ist deshalb oft eine Überforderung. Im zweiten Kindergartenjahr gibt es diese Wahlmöglichkeit nicht mehr.
Der Kindergarten fördert die geistige, soziale und körperliche Entwicklung der Kinder. Sie sammeln vielfältige Erfahrungen durch Geschichten hören, Lieder singen, Verse lernen und sich in verschiedene Rollen versetzen. Sie turnen, tanzen, konstruieren, zeichnen und malen. Diese verschiedenen Tätigkeiten erweitern die motorischen und gestalterischen Fähigkeiten, die Wahrnehmung, das mathematische Denken, die Phantasie und die Sprache. Das Kind lernt seine Gedanken auszudrücken, sich in eine grössere Gemeinschaft einzufügen, Fragen zu stellen und anderen zuzuhören.
Das Spiel nimmt im Kindergarten eine wichtige Stellung ein. Das Spielen zu Hause oder auf dem Spielplatz wird ergänzt durch das Spielen in einer grösseren Gruppe von Kindern, das in einer pädagogisch gestalteten Spielumgebung stattfindet.
Im Verlauf der beiden Kindergartenjahre erfolgt eine Verschiebung vom Spielen zum spielerischen Lernen. Mit den zahlreichen Erfahrungen in der Klassengemeinschaft und durch gezielte Lern- und Beschäftigungsangebote werden die Kinder auf die erste Klasse vorbereitet. Broschüre zum Eintritt in den Kindergarten zum Download.
Kontakt: Schulverwaltung
Dokumente: | 40_Anmeldung_Schulkinder.docx (docx, 34.8 kB) 40_Gesuch_Aufschub_Kiga.docx (docx, 29.4 kB) 40_KiGa_Morgenlektion_1_Semester.docx (docx, 24.1 kB) Informationen_zum_Eintritt.docx (docx, 175.7 kB) Flyer_Kindergarten.pdf (pdf, 921.1 kB) Broschure_Schulen_Sennwald_Kindergarteneintritt_2023.pdf (pdf, 905.3 kB) |
Klassenlager | Nach oben |
Klassenlager sind eine wertvolle Bereicherung und Ergänzung des Unterrichts und werden sich zur späteren Erinnerung bei vielen ehemaligen Schulkindern als eigentliche Höhepunkte der Schullaufbahn einprägen. Jedes Schulkind soll die Gelegenheit erhalten, an Schullagern teilzunehmen. In den Schulen Sennwald finden folgende besondere Unterrichtswochen und Projekte statt:
Zyklus 1 (Kindergarten, Primarschulen PS 1/PS 2) |
Keine Klassenlager |
Zyklus 2 (Primarschulen PS 3 - 6) |
1-2 Themenlager, davon maximal 1 Winterlager. |
Zykls 3 (Oberstufe) |
1. Oberstufe: Kennenlerntage, Dauer: 3-5 Tage |
2./3. Oberstufe: 1-2 Themenlager, innert 2 Schuljahren. |
Sämtliche Klassenlager dienen, nebst dem Themenschwerpunkt selbst, auch der Entwicklung von sozialen Kompetenzen und dem Erlernen entsprechender Fähigkeiten. Zugunsten eines aktiven Miteinanders, was auch das Verrichten anfallender Arbeiten umfasst, soll der Konsumcharakter dabei in den Hintergrund rücken. Der Elternbeitrag beträgt pro Kind und Tag Fr. 17.-. Diese Kosten werden für die Verpflegung der Kinder erhoben.
Kontakt: Schulverwaltung
Klassenzuteilung | Nach oben |
Die Schulkinder gehen in der Regel im Wohnort zur Schule bzw. in den Kindergarten. Bei mehreren Klassen erfolgt die Zuteilung durch die Teamleitung, im Auftrag des Schulrates. Die Klassenzuteilung wird den Eltern rechtzeitig schriftlich mitgeteilt. Wir weisen darauf hin, dass Zuteilungswünsche zwar entgegengenommen werden, aber ein Kind unter Umständen trotzdem nicht der Wunschgruppe zugeordnet werden kann. Oberste Priorität ist, dass nach Schülerzahl, Geschlecht, Leistungsfähigkeit und Herkunft/Religion ausgewogene Gruppen gebildet werden können.
Kontakt: Schulverwaltung
Konzept für Fördernde Massnahmen | Nach oben |
Integration heisst, die Unterschiedlichkeit der Kinder zu achten und das gemeinsame Lernen aller optimal zu fördern.
Kontakt: Schulverwaltung
Dokument: 41_1_Konzept_fur_Fordernde_Massnahmen.pdf (pdf, 207.4 kB)
Kopfläuse | Nach oben |
Immer wieder treten Kopfläuse auf. Befallen werden vor allem Kinder und Jugendliche im Alter bis 20 Jahre, besonders aber die 5-10-Jährigen. Auch vor sauberen, gepflegten Kinderköpfen schrecken Läuse nicht zurück. Gerade lange Haare bieten günstige Bedingungen für das Einnisten von Läusen.
Läuse können nicht durch blosses Haare waschen entfernt werden. Damit ein rasches Ausbreiten der Kopfläuse vermieden werden kann, wenden Sie sich bei einem Befall unverzüglich an die Klassenlehrperson Ihres Kindes.
Die Schule stellt Fachpersonen zur Verfügung, die die Kinder der betroffenen Klassen auf Kopfläuse untersucht und Sie über das weitere Vorgehen und die zu verwendenden Hilfsmittel informiert.
Alle Primarschulkinder werden einmal pro Jahr im Winter von einem "Laustanten-Team" routinemässig auf einen Lausbefall untersucht.
Weitere Informationen finden sich hier.
Kontakt: Schulverwaltung
Krankheit | Nach oben |
Krankheitsbedingte Absenzen sind der Klassenlehrperson vor der ersten Schulstunde mitzuteilen. Bei Schulbuskindern muss auch die Schulbusfahrerin informiert werden (Angaben siehe Fahrplan).
Kontakt: Schulverwaltung
Lehrplan Volksschule | Nach oben |
Ab Schuljahr 2017/18 gilt der neue Lehrplan Volksschule. Er basiert auf der von den 21 deutsch- und mehrsprachigen Kantonen getragenen Lehrplanvorlage und garantiert dadurch die Durchlässigkeit und Harmonisierung des Bildungsraums Schweiz.
Kontakt: Schulverwaltung
Dokument: Elternflyer_Lernplan_Volksschule_2017.pdf (pdf, 1143.1 kB)
Leitbild | Nach oben |
Das Leitbild der Schulen Sennwald basiert auf folgenden Leitsätzen:
Kontakt: Schulverwaltung
Dokument: 16_1_Leitbild.pdf (pdf, 644.9 kB)
Logopädie | Nach oben |
Die Logopädie bezweckt die Abklärung und Therapie sprachauffälliger Kinder.
Kontakt: Schulverwaltung
Mittagstisch | Nach oben |
Der Mittagstisch bietet allen Schulkindern die Möglichkeit, ein Mittagessen im betreuten Rahmen einzunehmen. Er kann von allen Kindergarten- und Schulkindern bei Anmeldung genutzt werden und dauert jeweils von 11.45 Uhr bis 13.30 Uhr. In den Schuleinheiten Frümsen-Salez und Sax besteht der Mittagstisch in Form der Vermittlung an eine Gastfamilie. Für die Schuleinheit Sennwald findet der Mittagstisch im Schülerhort Silva, für die Schuleinheit Haag im Schülerhort Purzelbaum und für die Oberstufe im Altersheim Forstegg statt. An Feiertagen und während der Schulferien findet kein Mittagstisch statt. Hier gelangen Sie zu den konkreten Angeboten in Ihrem Wohndorf.
Kontakt: Schulverwaltung
Mitwirkungspflicht der Eltern | Nach oben |
Die Eltern stehen Lehrperson und Schule für Gespräche und weitere Kontakte zur Verfügung. Sie informieren über Kind und Familie, soweit es der Erziehungs-und Bildungsauftrag erfordert.
Die Eltern unterstützen Lehrperson und Schule in Erziehung und Bildung sowie bei der Umsetzung schulischer Massnahmen.
Eltern, die ihre Mitwirkungspflicht erheblich verletzen, können vom Schulrat verwarnt oder gebüsst werden. Die Ordnungsbusse beträgt Fr. 200.- bis Fr. 1'000.-
Kontakt: Schulverwaltung
Musikschule | Nach oben |
Die Verbandsgemeinden Sevelen, Buchs, Grabs, Gams, Sennwald bilden den Zweckverband Musikschule Werdenberg. Die Musikschule Werdenberg bezweckt die musikalische Aus- und Weiterbildung von Schulkindern, Jugendlichen sowie Erwachsenen und fördert musikalische Aktivitäten. Hier gelangen Sie zur Homepage der Musikschule Werdenberg.
Kontakt: Schulverwaltung
Oberstufe oder Sekundarstufe I | Nach oben |
Die Oberstufe (Zyklus 3) schliesst an die sechste Primarschulklasse an und dauert drei Jahre. Die Oberstufe bereitet die Schulkinder auf eine Berufsbildung oder den Besuch einer weiterführenden Schule und auf die Bewältigung des Lebensalltags vor. Sie gliedert sich in die Real- und die Sekundarschule. Die Gliederung der Oberstufe trägt dazu bei, den Schulkindern eine Bildung zu ermöglichen, die ihren Begabungen und Lernvoraussetzungen angemessene Bildung
Der Entscheid über den Übertritt in die Oberstufe bzw. in die Real- oder Sekundarschule wird auf Basis einer Gesamteinschätzung der Klassenlehrperson der Primarschule gefällt. Das Verfahren ist dabei kantonal einheitlich geregelt. Zur Unterstützung der Klassenlehrperson bei der Gesamteinschätzung steht ein kantonales Übertrittsformular zur Verfügung. Dieses konkretisiert die rechtlichen Vorgaben abschliessend, ohne den Ermessensspielraum der Klassenlehrperson bei der Gesamteinschätzung einzuschränken.
Für die Verfügung der Zuweisung zum Schultyp Sek oder Real ist der Schulträger zuständig. Der Entscheid basiert auf dem kantonalen Übertrittsformular bzw. dem darauf enthaltenen Antrag der Klassenlehrperson der Primarschule. Deckt sich der Antrag der Klassenlehrperson nicht mit der Einschätzung der Erziehungsberechtigten, gewährt der Schulträger ihnen vorm dem Entscheid das rechtliche Gehör. Dem Schulträger steht es frei, weitere Gutachten bzw. Einschätzungen einzuholen. Die Verfügung des Schulträgers wird den Erziehungsberechtigten Ende Mai zustellt. Es besteht die Möglichkeit, gegen den Entscheid zu rekurrieren.
Die Broschüre "Die Volksschule im Kanton St.Gallen" dient als Leitfaden und hilft, sich im Bildungssystem des Kantons St.Gallen besser zurecht zu finden. Link zur Broschüre
Kontakt: Schulverwaltung
Primarschule | Nach oben |
Die Primarschule schliesst an den Kindergarten an und umfasst die 1. - 2. Klasse (Zyklus 1) sowie die 3. - 6. Klasse (Zyklus 2)
Der Übertritt (Promotion) zwischen den Klassen ist in der Regel fliessend, d.h. er passiert automatisch (ohne Verfügung). Scheint die Promotion am Ende des Schuljahres gefährdet zu sein, werden die Erziehungsberechtigten im Beurteilungsgespräch bis spätestens Ende März darüber informiert. Die Promotion am Ende des Schuljahres basiert auf einer Gesamteinschätzung. Kommt die Klassenlehrperson in dieser nicht zu einem gegenteiligen Schluss, besucht das Schulkind im folgenden Schuljahr die nächste Klasse. Ist die regelkonforme Schullaufbahn gefährdet, stellt die Klassenlehrperson einen Antrag auf Repetition an den Schulträger. Dieser entscheidet aufgrund der Gesamteinschätzung und teilt den Erziehungsberechtigten den Entscheid schriftlich mit.
Die Broschüre "Die Volksschule im Kanton St.Gallen" dient als Leitfaden und hilft, sich im Bildungssystem des Kantons St.Gallen besser zurecht zu finden. Link zur Broschüre
Kontakt: Schulverwaltung
Projekttage | Nach oben |
An Projekttagen wird von allen Klassen eines Schulhauses an einem zentralen Thema gearbeitet. Der reguläre Stundenplan gilt während dieser Zeit nicht. Es können auch Abend- oder Nachtstunden sowie der Samstag tangiert sein, z.B. Lesenacht, Vernissagen, etc. Über besondere Unterrichtszeiten werden Sie frühzeitig informiert.
Kontakt: Schulverwaltung
Promotion | Nach oben |
Als Promotion wird der Übertritt von einer Klasse in die nächsthöhere Klasse innerhalb derselben Schulstufe bezeichnet (z.B. von der 1. in die 2. Klasse). Als Übertritt wird der Wechsel von einer Schulstufe in die nächsthöhere Stufe bezeichnet (z.B. Kindergarten - Primarschule oder Primarschule - Oberstufe) Die Übertrittsgrundlagen sind bei den einzelnen Stufen aufgeführt. Es besteht für den ganzen Kanton ein einheitliches Reglement, welches durch den Erziehungsrat erlassen wurde.
Kontakt: Schulverwaltung
Psychomotorik | Nach oben |
Psychomotorik richtet sich an Kinder, die in ihrem Bewegungserleben und - verhalten auffällig sind.
Kontakt: Schulverwaltung
Raumbelegung_Antragsformular | Nach oben |
Anträge für die ausserschulische Benützung der Schulanlagen müssen mit diesem Antragsformular bei der örtlichen Teamleitung beantragt werden. Das Antragsformular finden Sie im Register Dienstleistung des entsprechenden Schulhauses.
Kontakt: Schulverwaltung
Religionsunterricht | Nach oben |
Gemäss Volksschulgesetz stellen die Schulträger den Landeskirchen für den Religionsunterricht Unterrichtsraum sowie Zeit innerhalb des Stundenplans zur Verfügung.
Das Bildungsdepartement hat in Zusammenarbeit mit dem Verband St.Galler Volksschulträger (SGV) und den Landeskirchen folgendes Merkblatt zum Religionsunterricht der Kirchen verfasst.
Kontakt: Schulverwaltung
Schularzt | Nach oben |
Die Schule hat neben ihrem Bildungsauftrag auch die gesetzliche Aufgabe, auf die gesundheitliche Entwicklung der Schülerinnen und Schülern zu achten. Die schulärztlichen Untersuchungen finden im 2. Kindergartenjahr, in der 5. Klasse sowie in der 2. Oberstufe statt.
Im 2. Kindergarten findet der Untersuch in der Praxis der Schulärztin statt. In der 5. Klasse und der 2. Oberstufe finden die Untersuche durch die Schulärztin im Schulhaus statt.
Die Eltern können den Untersuch auch bei einem Arzt ihrer Wahl durchführen lassen, wenn sie den Untersuch selber organisieren und die Kosten dafür selber tragen.
Die Vorsorgeuntersuchungen sind obligatorisch. Die Eltern werden durch die Schulverwaltung mittels Brief über den konkreten Ablauf der Untersuchungen informiert. Wenn die Eltern einverstanden sind, führt der Schularzt auch die notwendigen Impfungen nach dem schweizerischen Impfplan durch.
Unsere Schulärztinnen sind:
Kontakt: Schulverwaltung
Schulbestätigung | Nach oben |
Falls Sie eine Bestätigung über den Schulbesuch Ihres Kindes benötigen, erhalten Sie diese kostenlos bei der Schulverwaltung.
Kontakt: Schulverwaltung
Schulbus | Nach oben |
Für die Schuleinheit Frümsen-Salez verkehrt ein Schulbus. Der Fahrplan kann bei der Schulverwaltung verlangt werden.
Wenn Ihr Kind verhindert oder krank ist bitten wir Sie, zusätzlich zur Klassenlehrperson auch den Schulbus zu informieren per Telefon oder SMS (Angaben auf dem Fahrplan).
Unternehmer: Kobler Reisen, Rüthi
Kontakt: Schulverwaltung
Schuleinheiten | Nach oben |
Die Gemeinde Sennwald umfasst folgende Schuleinheiten:
Sennwald (Kindergarten + Primarschule)
Frümsen-Salez (Kindergarten + Primarschule)
Sax (Kindergarten + Primarschule)
Haag (Kindergarten + Primarschule)
Oberstufe Türggenau Salez
Kontakt: Schulverwaltung
Schulischer Heilpädagoge / Schulische Heilpädagogin (SHP) | Nach oben |
Der Schulische Heilpädagoge/die Schulische Heilpädagogin /(SHP) unterstützt Schulkinder mit Schulschwierigkeiten entsprechend ihren Bedürfnissen.
Kontakt: Schulverwaltung
Schulleitung | Nach oben |
Mit Beginn des Schuljahres 2022/23 wird unser neues Schulführungsmodell umgesetzt: Der Schulrat (Laila Roduner, Martin Schmidt, Anika Hoppe, Roger Rohrer, Ursina Schmid) bildet das strategische Führungsorgan. Die Gesamtschulleitung ist aktuell vakant und wäre für die übergeordneten operativen, pädagogischen, personellen und administrativen Belange aller Schuleinheiten zuständig. Für die konkrete operative Führung vor Ort wird je Schuleinheit eine Teamleitung eingesetzt: Fabienne Blöchlinger in der Schuleinheit Sennwald, Jasmin Erhard in der Schuleinheit Frümsen-Salez, Angelika Margadant in der Schuleinheit Sax, Jennifer Koch in der Schuleinheit Haag und Michael Litscher in der Schuleinheit Oberstufe. Der Instanzenweg, d.h. die Reihenfolge der Ansprechpersonen für die Eltern bleibt gleich: Klassenlehrperson, Teamleitung, Gesamtschulleitung und anschliessend der Schulrat.
Kontakt: Schulverwaltung
Schulordnung | Nach oben |
Hier finden Sie die Schulordnung.
Kontakt: Schulverwaltung
Dokument: 10_2_Schulordnung.pdf (pdf, 80.8 kB)
Schulpflicht | Nach oben |
Die Schulpflicht beginnt mit dem Eintritt in den Kindergarten und dauert bis zum Abschluss der dritten Oberstufenklasse (11 Schuljahre). Der Schulbesuch hat möglichst lückenlos zu erfolgen.
Eltern, die das Kind an der Erfüllung der Schulpflicht hindern oder nicht zum Schulbesuch oder zur Befolgung von Anordnungen anhalten, können vom Schulrat verwarnt oder gebüsst werden. Die Ordnungsbusse beträgt je versäumter Schulhalbtag wenigstens Fr. 200-, insgeamt höchstens Fr. 1'000.-. In schweren Fällen kann der Schulrat Strafanzeige erstatten.
Kontakt: Schulverwaltung
Schulpsychologischer Dienst (SPD) | Nach oben |
Der Auftrag der Schulpsychologin bzw. des Schulpsychologen besteht darin, Eltern, Lehrpersonen und Schulbehörden in schulischen und erzieherischen Fragen zu beraten. Um gute Lösungen erarbeiten zu können, sind entsprechende Abklärungen und die Mitarbeit der beteiligten Personen erforderlich. Der schulpsychologische Dienst ist eine kantonale Dienststelle. Bei schulischen Fragen erfolgt die Anmeldung in der Regel durch die Lehrperson in Absprache mit den Eltern. Link zu weiteren Informationen.
Kontakt: Schulverwaltung
Schulrat | Nach oben |
Dem Schulrat obliegt die Führung und die Verwaltung der Schulen Sennwald nach den Vorschriften des Gemeindegesetzes, der Gesetzgebung über das Schulwesen sowie der Gemeindeordnung und der Schulordnung der Gemeinde Sennwald. Die Mitglieder des Schulrates unterstützen die Gesamtschulleitung und die Teamleitungen in ihrer Leitungsaufgabe.
Kontakt: Schulverwaltung
Schulreisen | Nach oben |
Schulreisen sind Reisen einer Klasse unter der Leitung der Klassenlehrperson. Sie sind obligatorisch für alle Schüler und stehen nicht unbedingt in direktem Zusammenhang mit dem Unterricht. Es findet maximal eine Schulreise pro Schuljahr statt, im Kindergarten und in der Primarschule dauert sie in der Regel einen Tag, in der Oberstufe bis zu zwei Tage. Reiseroute und Programm sind der jeweiligen Stufe angepasst. Es kann ein Elternbeitrag erhoben werden zur Deckung der Verpflegungskosten.
Kontakt: Schulverwaltung
Schulsozialarbeit | Nach oben |
Die Schule hat sich zu einem Ort entwickelt, der sich neben dem Vermitteln von Schulstoff und Erziehungsaufgaben immer häufiger auch mit Problemen der Schülerinnen und Schüler im persönlichen und familiären Bereich auseinandersetzten muss.
Die Schulsozialarbeit berät und unterstützt als niederschwelliges Angebot Schülerinnen und Schüler, Lehrpersonen und Eltern bei sozialen Schwierigkeiten.
Die Beratung hat zum Ziel, vermittelnd in Konfliktsituationen zu wirken sowie die Schülerinnen und Schüler und deren Umfeld in der Selbst-, Handlungs- und Sozialkompetenz zu stärken. Sie fördert die Fähigkeit, Lösungen von persönlichen und sozialen Problemen mit den vorhandenen Ressourcen selbständig herbei zu führen. Die Schulsozialarbeit arbeitet eng mit der Schule zusammen.
Kontakt: Schulverwaltung
Schulverwaltung | Nach oben |
Die Schulverwaltung sorgt für einen verwaltungstechnisch und organisatorisch professionell geleiteten Schulbetrieb. In diesem Sinne ist sie Anlaufstelle für das Schulpräsidium, den Schulrat, die Gesamtschulleitung, die Teamleitungen, die Lehrerschaft, die Schüler, die Eltern sowie die Öffentlichkeit.
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Schulweg | Nach oben |
Der Schulweg liegt in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten. Es ist deren Sache, dafür zu sorgen, dass das Kind auf dem Schulweg nicht zu Schaden kommt oder andere schädigt. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Schüler den Schulweg aus eigener Kraft - in erster Linie zu Fuss - zurücklegen. Schüler, welche ausserhalb eines festgelegten Dorf-Rayons wohnen, dürfen mit dem Velo in die Schule fahren. Die Fahrzeuge dürfen nur auf den zugewiesenen Plätzen abgestellt werden.
Die Benützung von Velos, Rollbretter, Scooter u.ä. geschieht in Verantwortung der Eltern (Haftpflicht, Unfall, Diebstahl, Beschädigung etc.).
Weitere Auskünfte erhalten Sie von der örtlichen Teamleitung.
Beachten Sie bitte auch das angefügte Dokument "Tipps für einen sicheren Schulweg zu Fuss"
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Dokument: 40_5_Tipps_fur_einen_sicheren_Schulweg_zu_Fuss.pdf (pdf, 61.1 kB)
Schulzahnpflege | Nach oben |
Die Mundgesundheit hat einen wesentlichen Einfluss auf die Gesundheit des ganzen Körpers. Wer mit gesunden Zähnen lebt, hat gut lachen. Die Schulzahnpflegeverordnung des Kantons St.Gallen stellt sicher, dass alle Schulkinder dieselbe Chance erhalten, ihre Zähne gesund zu erhalten. Die Schulen sind verpflichtet, die Schulkinder zur Mundhygiene und zur richtigen Zahnpflege anzuleiten. Bei jedem Kind muss zudem in jedem Schuljahr obligatorisch eine Zahnkontrolle durchgeführt werden. Die Eltern organisieren den jährlichen Kontrolluntersuch selber, beim Schulzahnarzt oder einem privaten Zahnarzt. Alle Eltern erhalten jeweils zu Beginn eines neuen Schuljahres die Informationen zum Ablauf. Die Untersuchungen werden durch die Schulverwaltung kontrolliert.
Unser Schulzahnarzt:
Dr. med. dent. Mostafa Hammad, Sennwald - Tel. 081 757 10 10 - zuständig für alle Schuleinheiten
Der Untersuch kann auf eigene Kosten bei einem Privatzahnarzt durchgeführt und muss der Schulverwaltung bestätigt werden.
Wenn die Eltern nicht hinreichend oder nicht rechtzeitig aus eigenen Mitteln für die Behandlungskosten aufkommen können, leisten die Schulen Sennwald unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge an die Behandlungskosten von Schulkindern.
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Dokument: 60_6_Richtlinien_Kostenbeteiligungen_bei_Zahnbehandlungen.pdf (pdf, 64.0 kB)
Schwimmunterricht | Nach oben |
Der Schwimmunterricht der Schulen Sennwald findet in den Hallenbädern Buchs und Eschen statt.
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Schülerhort | Nach oben |
Im Schülerhort werden Schulkinder vor/nach den Schulzeiten sowie über die Mittagspause betreut. Der Verein Kinderbetreuung Grabs-Gams-Sennwald betreibt einen Schülerhort beim Schulhaus Sennwald und einen Schülerhort beim Schulhaus Haag.
Hier erhalten Sie weitere Informationen.
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Teamteaching | Nach oben |
Die Erweiterung der Blockzeiten hat zur Folge, dass im Kindergarten und der Primarschule vormittags kein Halbklassenunterricht mehr möglich ist. Um die Kinder möglichst gut zu fördern, arbeiten während einiger Lektionen zwei Lehrpersonen mit der Klasse im Teamteaching.
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Time out | Nach oben |
Jugendliche können aus verschiedenen Gründen in eine persönliche Krise geraten und dadurch den Sinn der Schule aus den Augen verlieren. Das Verhalten der Jugendlichen wird zur Belastung für die Klasse und die Lehrpersonen. Ein Time-out entschärft eine solche Situation für alle Beteiligten.
Die Time-out Schule Werdenberg ist eine Dienstleistung der Schulen Buchs, Gams, Sennwald, Sevelen, Wartau.
Weitere Informationen zur Time-out Schule Werdenberg erhalten Sie hier.
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Unfallversicherung | Nach oben |
Seit der Einführung des neuen Krankenkassenversicherungsgesetzes mit der obligatorischen Grundversicherung ist jedes Kind bei der Krankenkasse privat gegen Unfall versichert. Bitte achten Sie darauf, dass Zahnschäden eingeschlossen sind.
Seitens der Schule besteht keine Schülerversicherung.
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Urlaubsgesuche | Nach oben |
Erziehungsberechtigte können, gemäss Art. 96 Abs. 2 Volksschulgesetz, ihre Kinder pro Schuljahr maximal zwei halbe Tage oder einen ganzen Tag von der Schule dispensieren. Diese Tage sind frei wählbar und können auch vor oder im Anschluss an die Ferien bezogen werden. Die Abwesenheit muss mindestens 5 Schultage vor Bezug schriftlich bei der Klassenlehrperson gemeldet werden.
Für die Bewilligung anderer Urlaubsgesuche gilt:
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Dokument: 40_Urlaubsgesuch_Schuler.docx (docx, 35.5 kB)
Verkehrserziehung | Nach oben |
Die Verkehrserziehung findet in Zusammenarbeit mit der Polizei statt.
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Versicherungen | Nach oben |
Unfall:
Seit der Einführung des neuen Krankenkassenversicherungsgesetztes mit der obligatorischen Grundversicherung ist jedes Kind privat gegen Unfall versichert. Bitte achten Sie darauf, dass Zahnschäden eingeschlossen sind. Seitens der Schule besteht keine Schülerversicherung.
Haftpflicht:
Durch Kinder während des Schulbetriebs verursachte Schäden sind nicht von der Schule versichert. Schulinterne Schäden an Personen uns Sachen müssen über die Privathaftpflicht des Kindes, das den Schaden verursacht hat, abgewickelt werden.
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Vorschulische Angebote | Nach oben |
In der Gemeinde Sennwald besteht ein attraktives Angebot für die vorschulische Förderung von Kindern.
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Wegzug aus der Gemeinde | Nach oben |
Erfolgt ein Wegzug aus der Gemeinde Sennwald, sind die Eltern verpflichtet, dies der Schulverwaltung und den Klassenlehrpersonen ihrer Kinder frühzeitig mitzuteilen. Die Schulverwaltung stellt einen Schulausweis aus, welcher direkt an die Schulgemeinde des neuen Wohnortes gelangt.
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Zeugnis | Nach oben |
Mit dem Zeugnis wird die Schullaufbahn dokumentiert und damit die Erfüllung der obligatorischen Schulpflicht bestätigt. Das Zeugnis bietet Schulkindern sowie Erziehungsberechtigten eine regelmässige Information über den fachlichen Leistungsstand. Das Zeugnis gibt Dritten einen Einblick in die individuellen Leistungen, insbesondere im Berufswahlprozess oder beim Besuch einer weiterführenden Schule.
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Znüni | Nach oben |
Pausen sind nicht nur "Auszeiten" vom Lernen, sie dienen auch dem Nachschub von Energie durch Nahrung und Flüssigkeit. Zwischenmahlzeiten können Konzentrationsabfällen und Ermüdungserscheinungen gezielt entgegenwirken. Beim Znüni freuen sich die Kinder über frisches Saisonobst und -gemüse. In einer Znünibox lassen sich Apfel- und Birnenschnitze, sonstige Früchte und Gemüsestreifen problemlos transportieren. Auch Pausenbrote und Käsewürfel haben darin Platz. Süsse Riegel, Knabbergebäck und ähnliche Pausensnacks sind nicht empfehlenswert, da sie relativ viel Fett und Zucker oder Salz enthalten und zu wenig wertvolle Inhaltsstoffe wie Vitamine und Mineralstoffe. Sie liefern nur wertlose Energie und lassen die Kinder nach kurzer Zeit wieder hungrig werden. Ausserdem greifen sie auch die Zähne an.
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Zusammenarbeit | Nach oben |
Die Schule legt Wert auf gute Elternkontakte. Von den Klassenlehrpersonen werden regelmässig Elterngespräche und Elternabende organisiert. Die Zusammenarbeit mit der Schule ist für die Eltern ein Recht, gleichzeitig aber auch eine Pflicht.
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Zuzug in die Gemeinde | Nach oben |
Bei Zuzug in die Gemeinde Sennwald, siehe Anmeldung
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