Die Eltern sind verpflichtet, für den lückenlosen Schulbesuch ihres Kindes zu sorgen. Sie melden jede Absenz des Kindes der Klassenlehrperson vor Unterrichtsbeginn. Die Lehrpersonen ihrerseits sind zu einer Nachfrage verpflichtet, wenn ein Kind ohne Begründung nicht in der Schule erscheint. Kontakt: Schulverwaltung
Falls Sie innerhalb der Gemeinde umziehen, bitten wir Sie, Ihre neue Adresse dem Einwohneramt und der Schulverwaltung zu melden. Kontakt: Schulverwaltung
Bei Zuzug nach Frümsen, Haag, Salez, Sax und Sennwald bitte die Anmeldung sobald wie möglich ausfüllen und an die Schulverwaltung senden. Kontakt: Schulverwaltung Dokument: 40_Anmeldung_Schulkinder.docx (docx, 34.7 kB)
Bei Problemen und Fragen aller Art rund um Ihr Kind ist der erste Ansprechpartner immer die Klassenlehrperson. Als zweite Ansprechperson steht Ihnen die Schulleitung zur Verfügung. Kontakt: Schulverwaltung
Die Schule hat neben ihrem Bildungsauftrag auch die gesetzliche Aufgabe, auf die gesundheitliche Entwicklung der Schülerinnen und Schülern zu achten. Die schulärztlichen Untersuchungen finden im 2. Kindergartenjahr, in der 5. Klasse sowie in der 2. Oberstufe statt. Unsere Schulärztinnen sind:
Kontakt: Schulverwaltung
Begabungsförderung findet in der Regel innerhalb der Regelklasse statt, begleitet von der Klassenlehrperson und unterstützt durch die Schulische Heilpädagogin. Kontakt: Schulverwaltung Dokument: 41_2_Konzept_Begabungsforderung.pdf (pdf, 92.3 kB)
Der Schulrat hat ein Reglement für die Benützung der Schulanlagen durch Dritte wie Vereine, Organisationen, Privatpersonen, etc. erlassen. Weitere Informationen für die Benützung der Schulanlagen (Gebührenordnung, Antragsformularen) erhalten Sie hier. Kontakt: Schulverwaltung Dokument: 50_1_Benutzungsreglement_mit_Anhang.pdf (pdf, 1153.4 kB)
Der Spielplatz auf der Schulanlage Haag ist einer unserer grössten Spielplätze und wird von den Haager Einwohnern gerne auch als Treffpunkt genutzt. Der Spielplatz wurde im Jahr 2015 einer Sanierung unterzogen. Es wurde ein Beützungsreglement erstellt. Eine Tafel beim Eingang weist auf die wichtigsten Verhaltensregeln hin. Kontakt: Schulverwaltung Dokument: 50_10_Benutzungsreglement_Aussenanlage_Haag.pdf (pdf, 74.8 kB)
Jedes Schuljahr startet ein neuer Berufswahlprozess. Lehrpersonen, Schulleitung, Berufsberatung und Wirtschaft arbeiten eng zusammen, um den Schülerinnen und Schülern einen optimalen Einstieg in die Berfuswelt bzw. in eine weiterführende Schule zu ermöglichen. Die Eltern übernehmen ebenfalls eine zentrale Rolle: Sie sind wichtige Ansprechpersonen für ihre Kinder, sollten sie unterstützen, motivieren, ihnen vielleicht auch einmal Mut machen. Kontakt: Schulverwaltung
Dazu gehören Exkursionen, Projekttage, Theaterbesuche, etc.. Sie sind Teil des Unterrichts und werden frühzeitig angekündigt. Dabei können Abweichungen zu den Blockzeiten entstehen. Es finden in jedem Schuljahr Wintersporttage statt. Falls ein Winterlager durchgeführt wird, fallen die Wintersporttage im Durchführungsjahr für diese Klassen aus. Es kann ein Elternbeitrag erhoben werden zur Deckung der Verpflegungskosten.
Kontakt: Schulverwaltung
Einmal im Jahr finden in allen Schuleinheiten zwei offizielle Schulbesuchstage statt. An einem der beiden Besuchstage wird von den Schulen ein Elternreferat zu einem aktuellen Thema organisiert. Die entsprechenden Daten werden in der lokalen Presse bekannt gegeben. Kontakt: Schulverwaltung
Wir können Ihnen folgende Betreuungsangebote anbieten: Vorschulische Angebote Hier gelangen Sie zu weiteren Informationen zu diesen Angeboten. Kontakt: Schulverwaltung
Ab dem Schuljahr 2021/2022 gelten neue rechtliche Rahmenbedingungen zur Beurteilung in der Volksschule des Kantons St. Gallen. Unter folgendem Link https://www.sg.ch/bildung-sport/volksschule/inhalte-fuer-eltern.html finden Eltern zwei Kurzfilme und die Videobotschaft von Regierungsrat Stefan Kölliker, die einige der neuen Bestimmungen anschauliche aufzeigen. Wie die konkrete Umsetzung vor Ort erfolgt, darüber werden die Schulen vor Ort informieren. Kontakt: Schulverwaltung
Das Beurteilungsgespräch verstärkt die Zusammenarbeit zwischen den Eltern und der Schule im Hinblick auf die Förderung und die Gestaltung der Schullaufbahn des Kindes. Kontakt: Schulverwaltung
Die Schul- und Dorfbibliothek Sax ist für alle Schülerinnen und Schüler der Schulen Sennwald, aber auch für Erwachsenen zugänglich. Neben vielen Büchern, Zeitschriften, Comics, CD's und DVD's für Kinder und Jugendliche, steht auch eine Auswahl an Erwachsenenliteratur zur Verfügung.
Kontakt: Schulverwaltung
Bildungsdepartement des Kantons St.Gallen stellt zahlreiche Informationen für Eltern zur Verfügung. Link Kontakt: Schulverwaltung
Im Kindergarten und in der Primarschule findet der Unterricht an den Vormittagen in Blockzeiten von 08.00 - 11.45 Uhr statt. Während vier Lektionen sind sämtliche Schülerinnen und Schüler in der Schule. Im ersten Kindergartenjahr können die Eltern ihr Kind für die erste Morgenlektion abmelden. Während der Blockzeiten fällt kein Unterricht aus. Ausserordentliche Stundenplanänderungen oder besondere Schulanlässe werden den Eltern rechtzeitig mitgeteilt. Bei Krankheit der Lehrperson werden die Kinder betreut oder durch eine Stellvertretung unterrichtet. Kontakt: Schulverwaltung
Viele Jugendliche sind in ihrer Berufswahl unentschlossen oder sind vielleicht bei der Lehrstellensuche auf Schwierigkeiten gestossen. Kontakt: Schulverwaltung
Die sprachliche Integration von Kindern mit Migrationshintergrund ist die wichtigste Voraussetzung für eine allgemeine Integration in unsere Lebens-, Schul- und Arbeitswelt. Sie erfordert die Zusammenarbeit aller Beteiligten: Eltern, Lehrpersonen, Schul- und Gemeindebehörden. Kontakt: Schulverwaltung
Disziplin darf heute nicht mehr im Sinne eines blinden Gehorsams verstanden werden. Ziel ist das Erreichen vorgegebener Lernziele bei gleichzeitiger Achtung der Persönlichkeit, sowohl der Schulkinder als auch der Lehrpersonen. Schulische Lernerfolge sind das Ergebnis eines planmässigen Unterrichts, einer systematischen Klassenführung und gemeinsamer Absprachen. Kontakt: Schulverwaltung
Kontakt: Schulverwaltung Dokument: 40_1_Einschulungskonzept.pdf (pdf, 127.1 kB)
http://www.schule.sg.ch/home/volksschule/dokumentationen/informationen_fuer_eltern.html#Grundlage Eltern mit Migrationshintergrund erhalten auf der Homepage des Bildungsdepartementes zahlreiche Informationen in verschiedenen Sprachen. Kontakt: Schulverwaltung
Die "Eltern mit Wirkung" ist die Vertretung aller Eltern und Erziehungsberechtigen in unseren Schulen. Kontakt: Schulverwaltung
ERG ist ein rein schulisches Fach und wird im Klassenverband durch die Schule unterrichtet, ab der 1. Klasse.
Exkursionen sind Teil des Unterrichts. Die dienen der Vertiefung und der Erweiterung des in der Schule erarbeiteten Stoffes und werden von der Klassenlehrperson begleitet. Kontakt: Schulverwaltung
Hier gelangen Sie zum Ferienplan für das laufende und der nächsten Schuljahre. Kontakt: Schulverwaltung
Die ausserschulische Benützung der Schulanlagen ist grundsätzlich kostenpflichtig, ausser für ortsansässige, gemeinnützige Vereine und Organisationen/Gruppen, kommunale Körperschaften sowie Zweckverbände der Schulen. Kontakt: Schulverwaltung Dokument: 50_2_Gebuhrenordnung.pdf (pdf, 56.2 kB)
Durch Kinder während des Schulbetriebs verursachte Schäden sind nicht von der Schule versichert. Schulinterne Schäden an Personen und Sachen müssen über die Privathaftpflicht des Kindes, das den Schaden verursacht hat, abgewickelt werden. Kontakt: Schulverwaltung
Hausaufgaben sind ein Bestandteil des schulischen Lernens und dienen der Erweiterung von Lernformen und Arbeitstechniken. Nicht alle Kinder haben zu Hause die nötigen Voraussetzungen, um ihre Hausaufgaben konzentriert und ungestört erledigen zu können oder sie schaffen die Aufgaben aus anderen Gründen nicht. Für sie ist die Aufgabenbetreuung gedacht. Wir bieten in den Schuleinheiten Sennwald und Haag die Möglichkeit, die Hausaufgaben in einem geschützten Rahmen und betreut zu erledigen. Kontakt: Schulverwaltung
Jede Schuleinheit verfügt über eine Hausordnung. In der Hausordnung sind Regeln festgehalten, die für das gesamte Schulareal gültig sind. Die Hauswarte und Lehrpersonen sind beauftragt, diese Regeln durchzusetzen. Die Hausordnung kann bei der jeweiligen Schulleitung angefordert werden. Kontakt: Schulverwaltung
Hier können Sie die aktuell gültige Hausordnung vom Schulzentrum Türggenau herunterladen. Kontakt: Schulverwaltung Dokument: 48_16_Schulhausordnung_Turggenau.pdf (pdf, 96.9 kB)
Integration heisst, die Unterschiedlichkeit der Kinder zu achten und das gemeinsame Lernen aller optimal zu fördern.
Kontakt: Schulverwaltung Dokument: 41_1_Konzept_fur_Fordernde_Massnahmen.pdf (pdf, 234.6 kB)
Der Kindergarten ist die erste Volksschulstufe, dauert zwei Jahre und gehört in den Zyklus 1 vom Lehrplan. Der Besuch des Kindergartens ist obligatorischer Bestandteil der Volksschule. Die Kinder werden am 1. August nach Vollendung des vierten Altersjahres schulpflichtig und treten in den Kindergarten ein. Eine Vorverlegung des Kindergarteneintrittes ist nicht möglich. Ein Aufschub des Kindergarteneintrittes kann auf Antrag der Eltern in Einzelfällen durch den Schulrat geprüft und bewilligt werden. Es wird empfohlen, den Antrag mit dem Bericht einer Fachperson, die das Kind kennt, zu ergänzen (z.B. Kinder-/Hausarzt, Spielgruppenleiterin). Kontakt: Schulverwaltung
Klassenlager sind eine wertvolle Bereicherung und Ergänzung des Unterrichts und werden sich zur späteren Erinnerung bei vielen ehemaligen Schulkindern als eigentliche Höhepunkte der Schullaufbahn einprägen. Jedes Schulkind soll die Gelegenheit erhalten, an Schullagern teilzunehmen. In den Schulen Sennwald finden folgende besondere Unterrichtswochen und Projekte statt:
Sämtliche Klassenlager dienen, nebst dem Themenschwerpunkt selbst, auch der Entwicklung von sozialen Kompetenzen und dem Erlernen entsprechender Fähigkeiten. Zugunsten eines aktiven Miteinanders, was auch das Verrichten anfallender Arbeiten umfasst, soll der Konsumcharakter dabei in den Hintergrund rücken. Der Elternbeitrag beträgt pro Kind und Tag Fr. 17.-. Diese Kosten werden für die Verpflegung der Kinder erhoben.
Kontakt: Schulverwaltung
Die Schulkinder gehen in der Regel im Wohndorf zur Schule bzw. in den Kindergarten. Bei mehreren Klassen erfolgt die Zuteilung durch die Schulleitung, im Auftrag des Schulrates. Die Klassenzuteilung wird den Eltern rechtzeitig schriftlich mitgeteilt. Wir weisen darauf hin, dass Zuteilungswünsche zwar entgegengenommen werden, aber ein Kind unter Umständen trotzdem nicht der Wunschgruppe zugeordnet werden kann. Oberste Priorität ist, dass nach Schülerzahl, Geschlecht, Leistungsfähigkeit und Herkunft/Religion ausgewogene Gruppen gebildet werden können. Kontakt: Schulverwaltung
Integration heisst, die Unterschiedlichkeit der Kinder zu achten und das gemeinsame Lernen aller optimal zu fördern. Kontakt: Schulverwaltung Dokument: 41_1_Konzept_fur_Fordernde_Massnahmen.pdf (pdf, 207.4 kB)
Immer wieder treten Kopfläuse auf. Befallen werden vor allem Kinder und Jugendliche im Alter bis 20 Jahre, besonders aber die 5-10-Jährigen. Auch vor sauberen, gepflegten Kinderköpfen schrecken Läuse nicht zurück. Gerade lange Haare bieten günstige Bedingungen für das Einnisten von Läusen. Die Befallsaison ist hauptsächlich im Sommer und Herbst. Alle Primarschulkinder werden einmal pro Jahr im Winter routinemässig auf einen Lausbefall untersucht. Weitere Informationen finden sich unter www.kopflaus.ch Kontakt: Schulverwaltung
Krankheitsbedingte Absenzen sind der Klassenlehrperson vor der ersten Schulstunde mitzuteilen. Kontakt: Schulverwaltung
Ab Schuljahr 2017/18 gilt der neue Lehrplan Volksschule. Er basiert auf der von den 21 deutsch- und mehrsprachigen Kantonen getragenen Lehrplanvorlage und garantiert dadurch die Durchlässigkeit und Harmonisierung des Bildungsraums Schweiz.
Kontakt: Schulverwaltung Dokument: Elternflyer_Lernplan_Volksschule_2017.pdf (pdf, 1143.1 kB)
Das Leitbild der Schulen Sennwald basiert auf folgenden Leitsätzen:
Kontakt: Schulverwaltung Dokument: 16_1_Leitbild.pdf (pdf, 644.9 kB)
Der logopädische Dienst bezweckt die Abklärung und Therapie sprachauffälliger Kinder. Kontakt: Schulverwaltung
Der Mittagstisch bietet allen Schulkindern die Möglichkeit, ein Mittagessen im betreuten Rahmen einzunehmen. Er kann von allen Kindergarten- und Schulkindern bei Anmeldung genutzt werden und dauert jeweils von 11.45 Uhr bis 13.30 Uhr. In den Schuleinheiten Frümsen-Salez und Sax besteht der Mittagstisch in Form der Vermittlung an eine Gastfamilie. Für die Schuleinheit Sennwald findet der Mittagstisch im Schülerhort Silva, für die Schuleinheit Haag im Schülerhort Purzelbaum und für die Oberstufe im Altersheim Forstegg statt. An Feiertagen und während der Schulferien findet kein Mittagstisch statt. Hier gelangen Sie zu den konkreten Angeboten in Ihrem Wohndorf. Kontakt: Schulverwaltung
Die Eltern stehen Lehrperson und Schule für Gespräche und weitere Kontakte zur Verfügung. Sie informieren über Kind und Familie, soweit es der Erziehungs-und Bildungsauftrag erfordert. Kontakt: Schulverwaltung
Die Verbandsgemeinden Sevelen, Buchs, Grabs, Gams, Sennwald bilden den Zweckverband Musikschule Werdenberg. Die Musikschule Werdenberg bezweckt die musikalische Aus- und Weiterbildung von Schulkindern, Jugendlichen sowie Erwachsenen und fördert musikalische Aktivitäten. Hier gelangen Sie zur Homepage der Musikschule Werdenberg. Kontakt: Schulverwaltung
Die Oberstufe (Zyklus 3) schliesst an die sechste Primarschulklasse an und dauert drei Jahre. Die Oberstufe bereitet die Schulkinder auf eine Berufsbildung oder den Besuch einer weiterführenden Schule und auf die Bewältigung des Lebensalltags vor. Sie gliedert sich in die Real- und die Sekundarschule. Die Gliederung der Oberstufe trägt dazu bei, den Schulkindern eine ihren Begabungen und Lernvoraussetzungen angemessene Bildung zu ermöglichen. Kontakt: Schulverwaltung
Die Primarschule schliesst an den Kindergarten an und umfasst die 1. - 2. Klasse (Zyklus 1) sowie die 3. - 6. Klasse (Zyklus 2) Kontakt: Schulverwaltung
An Projekttagen wird von allen Klassen eines Schulhauses an einem zentralen Thema gearbeitet. Der reguläre Stundenplan gilt während dieser Zeit nicht. Es können auch Abend- oder Nachtstunden sowie der Samstag tangiert sein, z.B. Lesenacht, Vernissagen, etc. Kontakt: Schulverwaltung
Als Promotion wird der Übertritt von einer Klasse in die nächsthöhere Klasse innerhalb derselben Schulstufe bezeichnet (z.B. von der 1. in die 2. Klasse). Als Übertritt wird der Wechsel von einer Schulstufe in die nächsthöhere Stufe bezeichnet (z.B. Kindergarten - Primarschule oder Primarschule - Oberstufe) Die Übertrittsgrundlagen sind bei den einzelnen Stufen aufgeführt. Es besteht für den ganzen Kanton ein einheitliches Promotions- und Übertrittsreglement, welches durch den Erziehungsrat erlassen wurde. Kontakt: Schulverwaltung
Psychomotorik richtet sich an Kinder, die in ihrem Bewegungserleben und - verhalten auffällig sind. Kontakt: Schulverwaltung
Anträge für die ausserschulische Benützung der Schulanlagen müssen mit diesem Antragsformular bei der örtlichen Schulleitung beantragt werden. Das Antragsformular finden Sie im Register Dienstleistung des entsprechenden Schulhauses. Kontakt: Schulverwaltung
Gemäss Volksschulgesetz stellen die Schulträger den Landeskirchen für den Religionsunterricht Unterrichtsraum sowie Zeit innerhalb des Stundenplans zur Verfügung. Das Bildungsdepartement hat in Zusammenarbeit mit dem Verband St.Galler Volksschulträger (SGV) und den Landeskirchen folgendes Merkblatt zum Religionsunterricht der Kirchen verfasst. Kontakt: Schulverwaltung
Die Schule hat neben ihrem Bildungsauftrag auch die gesetzliche Aufgabe, auf die gesundheitliche Entwicklung der Schülerinnen und Schülern zu achten. Die schulärztlichen Untersuchungen finden im 2. Kindergartenjahr, in der 5. Klasse sowie in der 2. Oberstufe statt. Unsere Schulärztinnen sind:
Kontakt: Schulverwaltung
Falls Sie eine Bestätigung über den Schulbesuch Ihres Kindes benötigen, erhalten Sie diese kostenlos bei der Schulverwaltung. Kontakt: Schulverwaltung
Für die Schuleinheit Frümsen/Salez verkehrt ein Schulbus. Der Fahrplan kann bei der Schulverwaltung verlangt werden. Kontakt: Schulverwaltung
Die Gemeinde Sennwald umfasst folgende Schuleinheiten: Kontakt: Schulverwaltung
Der Schulische Heilpädagoge/die Schulische Heilpädagogin /(SHP) unterstützt Schulkinder mit Schulschwierigkeiten entsprechend ihren Bedürfnissen. Kontakt: Schulverwaltung
Mit Beginn des Schuljahres 2022/23 wird unser neues Schulführungsmodell umgesetzt: Der Schulrat (Laila Roduner, Martin Schmidt, Anika Hoppe, Roger Rohrer, Ursina Schmid) bildet das strategische Führungsorgan. Die Gesamtschulleitung übernimmt Kathrin Hardegger und ist damit für die übergeordneten operativen, pädagogischen, personellen und administrativen Belange aller Schuleinheiten zuständig. Für die konkrete operative Führung vor Ort wird je Schuleinheit eine Teamleitung eingesetzt: Fabienne Blöchlinger in der Schuleinheit Sennwald, Jasmin Erhard in der Schuleinheit Frümsen-Salez, Angelika Margadant in der Schuleinheit Sax, Jennifer Koch in der Schuleinheit Haag und Michael Litscher in der Schuleinheit Oberstufe. Der Instanzenweg, d.h. die Reihenfolge der Ansprechpersonen für die Eltern wird gleich bleiben: Klassenlehrperson, Teamleitung, Gesamtschulleitung und anschliessend der Schulrat. Kontakt: Schulverwaltung Dokument: Foto_-_Schulleitung_1.jpg (jpg, 2193.7 kB)
Hier finden Sie die Schulordnung. Kontakt: Schulverwaltung Dokument: 10_2_Schulordnung.pdf (pdf, 80.8 kB)
Die Schulpflicht beginnt mit dem Eintritt in den Kindergarten und dauert bis zum Abschluss der dritten Oberstufenklasse (11 Schuljahre). Der Schulbesuch hat möglichst lückenlos zu erfolgen. Kontakt: Schulverwaltung
Der Auftrag der Schulpsychologin bzw. des Schulpsychologen besteht darin, Eltern, Lehrpersonen und Schulbehörden in schulischen und erzieherischen Fragen zu beraten. Um gute Lösungen erarbeiten zu können, sind entsprechende Abklärungen und die Mitarbeit der beteiligten Personen erforderlich. Der schulpsychologische Dienst ist eine kantonale Dienststelle. Bei schulischen Fragen erfolgt die Anmeldung in der Regel durch die Lehrperson in Absprache mit den Eltern. Link zu weiteren Informationen. Kontakt: Schulverwaltung
Dem Schulrat obliegt die Führung und die Verwaltung der Schulen Sennwald nach den Vorschriften des Gemeindegesetzes, der Gesetzgebung über das Schulwesen sowie der Gemeindeordnung und der Schulordnung der Gemeinde Sennwald. Die Mitglieder des Schulrates unterstützen die Schulleitungen in ihrer Leitungsaufgabe. Kontakt: Schulverwaltung
Schulreisen sind Reisen einer Klasse unter der Leitung der Klassenlehrperson. Sie sind obligatorisch für alle Schüler und stehen nicht unbedingt in direktem Zusammenhang mit dem Unterricht. Es findet maximal eine Schulreise pro Schuljahr statt, in Kindergarten und in der Primarschule dauert sie in der Regel einen Tag, in der Oberstufe bis zu zwei Tage. Reiseroute und Programm sind der jeweiligen Stufe angepasst. Es kann ein Elternbeitrag erhoben werden zur Deckung der Verpflegungskosten. Kontakt: Schulverwaltung
Die Schule hat sich zu einem Ort entwickelt, der sich neben dem Vermitteln von Schulstoff und Erziehungsaufgaben immer häufiger auch mit Problemen der Schülerinnen und Schüler im persönlichen und familiären Bereich auseinandersetzten muss. Kontakt: Schulverwaltung
Die Schulverwaltung sorgt für einen verwaltungstechnisch und organisatorisch professionell geleiteten Schulbetrieb. In diesem Sinne ist sie Anlaufstelle für das Schulpräsidium, den Schulrat, die Schulleitungen, die Lehrerschaft, die Schüler, die Eltern sowie die Öffentlichkeit. Kontakt: Schulverwaltung
Der Schulweg liegt in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten. Es ist deren Sache, dafür zu sorgen, dass das Kind auf dem Schulweg nicht zu Schaden kommt oder andere schädigt. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Schüler den Schulweg aus eigener Kraft - in erster Linie zu Fuss - zurücklegen. Schüler, welche ausserhalb eines festgelegten Dorf-Rayons wohnen, dürfen mit dem Velo in die Schule fahren. Die Fahrzeuge dürfen nur auf den zugewiesenen Plätzen abgestellt werden. Kontakt: Schulverwaltung Dokument: 40_5_Tipps_fur_einen_sicheren_Schulweg_zu_Fuss.pdf (pdf, 61.1 kB)
Die Mundgesundheit hat einen wesentlichen Einfluss auf die Gesundheit des ganzen Körpers. Wer mit gesunden Zähnen lebt, hat gut lachen. Die Schulzahnpflegeverordnung des Kantons St.Gallen stellt sicher, dass alle Schulkinder dieselbe Chance erhalten, ihre Zähne gesund zu erhalten. Die Schulen sind verpflichtet, die Schulkinder zur Mundhygiene und zur richtigen Zahnpflege anzuleiten. Bei jedem Kind muss zudem in jedem Schuljahr obligatorisch eine Zahnkontrolle durchgeführt werden. Bisher haben die Lehrpersonen den Untersuch mit der gesamten Klasse organisiert. Die Eltern organisieren den jährlichen Kontrolluntersuch selber, beim Schulzahnarzt oder einem privaten Zahnarzt. Alle Eltern erhalten jeweils zu Beginn eines neuen Schuljahres die Informationen zum Ablauf. Die Untersuchungen werden durch die Schulverwaltung kontrolliert. Unser Schulzahnarzt: Wenn die Eltern nicht hinreichend oder nicht rechtzeitig aus eigenen Mitteln für die Behandlungskosten aufkommen können, leisten die Schulen Sennwald unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge an die Behandlungskosten von Schulkindern. Kontakt: Schulverwaltung Dokument: 60_6_Richtlinien_Kostenbeteiligungen_bei_Zahnbehandlungen.pdf (pdf, 64.0 kB)
Der Schwimmunterricht der Schulen Sennwald findet in den Hallenbädern Buchs und Eschen statt. Kontakt: Schulverwaltung
Im Schülerhort werden Schulkinder vor/nach den Schulzeiten sowie über die Mittagspause betreut. Der Verein Kinderbetreuung Grabs-Gams-Sennwald betreibt einen Schülerhort beim Schulhaus Sennwald und einen Schülerhort beim Schulhaus Haag. Hier erhalten Sie weitere Informationen. Kontakt: Schulverwaltung Dokument: Verein_farbig_neu.jpg (jpg, 84.4 kB)
Die Erweiterung der Blockzeiten hat zur Folge, dass im Kindergarten und der Primarschule vormittags kein Halbklassenunterricht mehr möglich ist. Um die Kinder möglichst gut zu fördern, arbeiten während einiger Lektionen zwei Lehrpersonen mit der Klasse im Teamteaching. Kontakt: Schulverwaltung
Jugendliche können aus verschiedenen Gründen in eine persönliche Krise geraten und dadurch den Sinn der Schule aus den Augen verlieren. Das Verhalten der Jugendlichen wird zur Belastung für die Klasse und die Lehrpersonen. Ein Time-out entschärft eine solche Situation für alle Beteiligten. Kontakt: Schulverwaltung
Seit der Einführung des neuen Krankenkassenversicherungsgesetzes mit der obligatorischen Grundversicherung ist jedes Kind bei der Krankenkasse privat gegen Unfall versichert. Seitens der Schule besteht deshalb keine Schülerversicherung mehr. Bitte achten Sie darauf, dass Zahnschäden eingeschlossen sind. Kontakt: Schulverwaltung
Eltern haben gemäss Art. 96 Abs. 2 Volksschulgesetz die Möglichkeit, ein Kind während höchstens zwei Halbtagen pro Schuljahr ohne Angabe eines Grundes vom Unterricht zu befreien. Die Abwesenheit muss mindestens 5 Schultage vor Bezug bei der Klassenlehrperson schriftlich gemeldet werden.
Kontakt: Schulverwaltung Dokument: 40_Urlaubsgesuch_Schuler.docx (docx, 35.5 kB)
Die Verkehrserziehung findet in Zusammenarbeit mit der Polizei statt. Kontakt: Schulverwaltung
Unfall: Kontakt: Schulverwaltung
In der Gemeinde Sennwald besteht ein attraktives Angebot für die vorschulische Förderung von Kindern. Kontakt: Schulverwaltung
Erfolgt ein Wegzug aus der Gemeinde Sennwald, sind die Eltern verpflichtet, dies der Schulverwaltung und den Klassenlehrpersonen ihrer Kinder frühzeitig mitzuteilen. Die Schulverwaltung stellt einen Schulausweis aus, welcher direkt an die Schulgemeinde des neuen Wohnortes gelangt. Kontakt: Schulverwaltung
Im Kindergarten und in der Primarschule erhält Ihr Kind am Ende des Schuljahres ein Jahreszeugnis. Noten im Zeugnis gibt es ab der 2. Klasse. In der Oberstufe gibt es jedes Kontakt: Schulverwaltung
Pausen sind nicht nur "Auszeiten" vom Lernen, sie dienen auch dem Nachschub von Energie durch Nahrung und Flüssigkeit. Zwischenmahlzeiten können Konzentrationsabfällen und Ermüdungserscheinungen gezielt entgegenwirken. Beim Znüni freuen sich die Kinder über frisches Saisonobst und -gemüse. In einer Znünibox lassen sich Apfel- und Birnenschnitze, sonstige Früchte und Gemüsestreifen problemlos transportieren. Auch Pausenbrote und Käsewürfel haben darin Platz. Süsse Riegel, Knabbergebäck und ähnliche Pausensnacks sind nicht empfehlenswert, da sie relativ viel Fett und Zucker oder Salz enthalten und zu wenig wertvolle Inhaltsstoffe wie Vitamine und Mineralstoffe. Sie liefern nur wertlose Energie und lassen die Kinder nach kurzer Zeit wieder hungrig werden. Ausserdem greifen sie auch die Zähne an. Kontakt: Schulverwaltung
Die Schule legt Wert auf gute Elternkontakte. Von den Klassenlehrpersonen werden regelmässig Elterngespräche und Elternabende organisiert. Die Zusammenarbeit mit der Schule ist für die Eltern ein Recht, gleichzeitig aber auch eine Pflicht. Kontakt: Schulverwaltung
Bei Zuzug in die Gemeinde Sennwald, siehe Anmeldung Kontakt: Schulverwaltung |