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Sperrzeiten der Schulanlagen

 

Die Schulanlagen können nicht benützt werden:
a) an Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, Weihnachten, Stephanstag und Neujahr
b) während je 1 vom Schulrat festgelegten Woche in den Frühlings- und Herbstferien (Reinigung)
c) während 3 vom Schulrat festgelegten Wochen in den Sommerferien (Hauptreinigung und Ferien der Hauswarte)

Der Schulrat kann auf Anfrage Ausnahmen bewilligen.

Aufgrund der Bodensanierung bleibt die Turnhalle des Schulzentrums Türggenau während der gesamten Herbstferienzeit (01. - 22.10.2023) gesperrt. 

 

 

 

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