Benützung der Schulanlagen durch Drittpersonen
Die Schulanlagen dienen in erster Linie der Schule. Soweit der Schulbetrieb nicht beeinträchtigt wird, stehen die Räumlichkeiten und Aussenanlagen Vereinen und weiteren Interessierten zur Verfügung. Ab Samstag, 06.06.2020 sind Turnhallen/Mehrzweckräume/Schulzimmer wieder für externe Benutzer geöffnet und können wieder weitgehend normal benützt werden, gemäss den bewilligten Benutzungszeiten.
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Benützungsreglement der Schulen Sennwald 50_1_Bentzungsreglement_mit_Anhang.pdf (1175.4 kB) |
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