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Sperrzeiten der Schulanlagen

 

Die Schulanlagen können nicht benützt werden:
a) an Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, Weihnachten, Stephanstag und Neujahr
b) während je 1 vom Schulrat festgelegten Woche in den Frühlings- und Herbstferien (Reinigung)
c) während 3 vom Schulrat festgelegten Wochen in den Sommerferien (Hauptreinigung und Ferien der Hauswarte)

Der Schulrat kann auf Anfrage Ausnahmen bewilligen.

 

 

 

 

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