Kopfzeile

Inhalt

Benützung der Schulanlagen durch Drittpersonen

Die Schulanlagen dienen in erster Linie der Schule. Soweit der Schulbetrieb nicht beeinträchtigt wird, stehen die Räumlichkeiten und Aussenanlagen Vereinen und weiteren Interessierten zur Verfügung.

Eine Vermietung erfolgt nur an ortsansässige Privatpersonen und Vereine. Für die Nutzung wird eine Benützungsgebühr bzw. eine Anlasspauschale erhoben. Es können insbesondere folgende Räume/Geräte durch Drittpersonen benützt bzw. gemietet werden:

Mehrzweckhalle mit Bühne und Office in Sennwald
Mehrzweckhalle Frümsen
Mehrzweckhalle mit Bühne Sax
Turnhalle und Mehrzweckraum mit Office in Haag
Mehrzweckhalle und Aula im Schulzentrum Türggenau, Salez
Mobile Bühnentechnik

Für weitergehende Informationen, die Gebührenordnung und das Antrags-/Reservationsformular klicken Sie bitte auf das gewünschte Angebot. 

Die Schulanlagen können nicht benützt werden (Sperrzeiten):
- an Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, Weihnachten, Stephanstag und Neujahr
- während je einer vom Schulrat festgelegten Woche in den Frühlings-/und Herbstferien (Reinigung)
- während 3 vom Schulrat festgelegten Wochen in den Sommerferien (Reinigung + Ferien Hauswart)

 

 

 

Dokumente

Name
50_1_Benutzungsreglement_mit_Anhang.pdf (PDF, 1.12 MB) Download 0 50_1_Benutzungsreglement_mit_Anhang.pdf