Urlaubsgesuche
Gemäss Volksschulgesetz können Eltern ihr Kinder max. 2 Halbtage je Schuljahr (1 Halbtag pro Semester) von der Schule dispensieren. Diese Abwesenheit muss mindestens zwei Arbeitstage vor Bezug der Lehrkraft gemeldet werden. Abwesenheiten bis 5 Tage sind bei der Schulleitung z.Hd. Dominik Hasler einzureichen. Für längere Urlaube ist der Schulrat zuständig. Der Schulrat behandelt diese Begehren in den regulären Schulratssitzungen.

Formular [doc] oder Formular [pdf] ausdrucken und dem Kind in die Schule geben

mehr Formulare sind unter Downloads zu finden
(c) 2011 - Schulgemeinde Sennwald | Primarschule Sax

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