http://www.schulen-sennwald.ch/de/eltern/elternabc/
20.01.2021 21:10:53
Absenzen | Nach oben |
Die Eltern sind verpflichtet, für den lückenlosen Schulbesuch ihres Kindes zu sorgen. Sie melden jede Absenz des Kindes der Klassenlehrperson vor Unterrichtsbeginn. Die Lehrpersonen ihrerseits sind zu einer Nachfrage verpflichtet, wenn ein Kind ohne Begründung nicht in der Schule erscheint.
Eine nicht voraussehbare Abwesenheit eines Kindes ist durch die Eltern nachträglich zu begründen.
Kontakt: Schulverwaltung
Adressänderung | Nach oben |
Falls Sie innerhalb der Gemeinde umziehen, bitten wir Sie, Ihre neue Adresse dem Einwohneramt und der Schulverwaltung zu melden.
Kontakt: Schulverwaltung
Anmeldung Schule / Kindergarten | Nach oben |
Bei Zuzug nach Frümsen, Haag, Salez, Sax und Sennwald bitte die Anmeldung sobald wie möglich ausfüllen und an die Schulverwaltung senden.
Kontakt: Schulverwaltung
Dokument: 40_Anmeldung_Schulkinder.docx (docx, 34.9 kB)
Ansprechpartner | Nach oben |
Bei Problemen und Fragen aller Art rund um Ihr Kind ist der erste Ansprechpartner immer die Klassenlehrperson. Als zweite Ansprechperson steht Ihnen die Schulleitung zur Verfügung.
Für allgemeine Fragen wenden Sie sich an die Schulverwaltung oder den Schulratspräsidenten.
Kontakt: Schulverwaltung
Arztuntersuche | Nach oben |
Die Schule hat neben ihrem Bildungsauftrag auch die gesetzliche Aufgabe, auf die gesundheitliche Entwicklung der Schülerinnen und Schülern zu achten. Die schulärztlichen Untersuchungen finden im 2. Kindergartenjahr, in der 5. Klasse sowie in der letzten Klasse vor dem Schulaustritt statt.
Die Eltern können den Untersuch bei einem Arzt ihrer Wahl durchführen lassen, wenn sie den Untersuch selber organisieren und die Kosten dafür selber tragen.
Die Vorsorgeuntersuchungen sind obligatorisch. Die Eltern werden mittels Brief über den bevorstehenden Untersuch informiert und gebeten, den Impfausweis dem Kind mitzugeben. Wenn die Eltern einverstanden sind, führt der Schularzt die notwendigen Impfungen nach dem Impfplan des Gesundheitsdepartements durch.
Unser Schularzt ist Dr. med. Max Steiner, Allg. Med. FMH, Unterlögert 6, 9466 Sennwald - Tel. 081 757 11 23
Kontakt: Schulverwaltung
Begabungsförderung | Nach oben |
Begabungsförderung findet in der Regel innerhalb der Regelklasse statt, begleitet von der Klassenlehrperson und unterstützt durch die Schulische Heilpädagogin.
Kontakt: Schulverwaltung
Dokument: 41_2_Konzept_Begabungsforderung.pdf (pdf, 92.3 kB)
Benützungsreglement für die Schulanlagen | Nach oben |
Der Schulrat hat ein Reglement für die Benützung der Schulanlagen durch Dritte wie Vereine, Organisationen, Privatpersonen, etc. erlassen. Weitere Informationen für die Benützung der Schulanlagen (Gebührenordnung, Antragsformularen) erhalten Sie hier.
Kontakt: Schulverwaltung
Dokument: 50_1_Benutzungsreglement_mit_Anhang.pdf (pdf, 1153.4 kB)
Benützungsreglement_Aussenanlage Haag | Nach oben |
Der Spielplatz auf der Schulanlage Haag ist einer unserer grössten Spielplätze und wird von den Haager Einwohnern gerne auch als Treffpunkt genutzt. Der Spielplatz wurde im Jahr 2015 einer Sanierung unterzogen. Es wurde ein Beützungsreglement erstellt. Eine Tafel beim Eingang weist auf die wichtigsten Verhaltensregeln hin.
Kontakt: Schulverwaltung
Dokument: 50_10_Benutzungsreglement_Aussenanlage_Haag.pdf (pdf, 74.8 kB)
Berufswahlprozess | Nach oben |
Jedes Schuljahr startet ein neuer Berufswahlprozess. Lehrpersonen, Schulleitung, Berufsberatung und Wirtschaft arbeiten eng zusammen, um den Schülerinnen und Schülern einen optimalen Einstieg in die Berfuswelt bzw. in eine weiterführende Schule zu ermöglichen. Die Eltern übernehmen ebenfalls eine zentrale Rolle: Sie sind wichtige Ansprechpersonen für ihre Kinder, sollten sie unterstützen, motivieren, ihnen vielleicht auch einmal Mut machen.
Damit Eltern immer auf dem neuesten Informationsstand sind, wurde eine eigene Website erstellt. Diese Seite bietet in übersichtlicher Form die wesentlichen Informationen für Eltern mit Kindern im Berufwahlprozess und wird regelmässig aktualisiert.
www.berufsberatung.sg.ch
Berufs- und Laufbahnberatung Werdenberg
Kontakt: Schulverwaltung
Besondere Schulveranstaltungen | Nach oben |
Dazu gehören Exkursionen, Projekttage, Theaterbesuche, etc.. Sie sind Teil des Unterrichts und werden frühzeitig angekündigt. Dabei können Abweichungen zu den Blockzeiten entstehen.
Es finden in jedem Schuljahr Wintersporttage statt. Falls ein Winterlager durchgeführt wird, fallen die Wintersporttage im Durchführungsjahr für diese Klassen aus. Es kann ein Elternbeitrag erhoben werden zur Deckung der Verpflegungskosten.
Kontakt: Schulverwaltung
Besuchstage | Nach oben |
Einmal im Jahr finden in allen Schuleinheiten zwei offizielle Schulbesuchstage statt. An einem der beiden Besuchstage wird von den Schulen ein Elternreferat zu einem aktuellen Thema organisiert. Die entsprechenden Daten werden in der lokalen Presse bekannt gegeben.
Eltern dürfen die Klassen grundsätzlich jederzeit besuchen. Es ist jedoch empfehlenswert, sich vorher anzumelden, da sich nicht jeder Unterricht für einen Besuch eignet.
Kontakt: Schulverwaltung
Betreuungsangebote | Nach oben |
Wir können Ihnen folgende Betreuungsangebote anbieten:
Vorschulische Angebote
Mittagstisch
Schülerhorte
Tagesbetreuung
Hier gelangen Sie zu weiteren Informationen zu diesen Angeboten.
Kontakt: Schulverwaltung
Beurteilungsgespräche | Nach oben |
Das Beurteilungsgespräch verstärkt die Zusammenarbeit zwischen den Eltern und der Schule im Hinblick auf die Förderung und die Gestaltung der Schullaufbahn des Kindes.
Pro Schuljahr findet mindestens ein Beurteilungsgespräch statt, frühestens gegen Ende des ersten Semesters. Eingeladen sind die Erziehungsberechtigten und wenn möglich und sinnvoll das Schulkind selber.
Kontakt: Schulverwaltung
Bibliothek Sax | Nach oben |
Die Schul- und Dorfbibliothek Sax ist für alle Schülerinnen und Schüler der Schulen Sennwald, aber auch für Erwachsenen zugänglich. Neben vielen Büchern, Zeitschriften, Comics, CD's und DVD's für Kinder und Jugendliche, steht auch eine Auswahl an Erwachsenenliteratur zur Verfügung.
Öffnungszeiten: | |
Montag | 15.15 - 16.15 Uhr |
Donnerstag | 16.00 - 17.00 Uhr |
Donnerstag | 17.00 - 18.00 Uhr (für die Bevölkerung) |
Kontakt: Schulverwaltung
Bildungsdepartement | Nach oben |
Bildungsdepartement des Kantons St.Gallen stellt zahlreiche Informationen für Eltern zur Verfügung. Link
Kontakt: Schulverwaltung
Blockzeiten im Kindergarten und in der Primarschule | Nach oben |
Im Kindergarten und in der Primarschule findet der Unterricht an den Vormittagen in Blockzeiten von 08.00 - 11.45 Uhr statt. Während vier Lektionen sind sämtliche Schülerinnen und Schüler in der Schule. Im ersten Kindergartenjahr können die Eltern ihr Kind für die erste Morgenlektion abmelden. Während der Blockzeiten fällt kein Unterricht aus. Ausserordentliche Stundenplanänderungen oder besondere Schulanlässe werden den Eltern rechtzeitig mitgeteilt. Bei Krankheit der Lehrperson werden die Kinder betreut oder durch eine Stellvertretung unterrichtet.
Die Oberstufe unterliegt nicht den Blockzeiten.
Kontakt: Schulverwaltung
Brückenangebot | Nach oben |
Viele Jugendliche sind in ihrer Berufswahl unentschlossen oder sind vielleicht bei der Lehrstellensuche auf Schwierigkeiten gestossen.
Andere müssen ein Jahr älter werden, bevor sie eine Ausbildung antreten können. Oder sie müssen eine bestimmte Vorbildung absolvieren, bevor sie mit der Ausbildung beginnen können, wie z. B. einen Vorkurs für gestalterische Ausbildungen.
Mit "Brückenangebot" werden alle Angebote bezeichnet, die eine Brücke bauen zwischen der obligatorischen Schulzeit und einer Lehre oder weiterführenden Schule.
Hier finden Sie weitere Informationen.
Kontakt: Schulverwaltung
Deutsch als Zweitsprache (DaZ) | Nach oben |
Die sprachliche Integration von Kindern mit Migrationshintergrund ist die wichtigste Voraussetzung für eine allgemeine Integration in unsere Lebens-, Schul- und Arbeitswelt. Sie erfordert die Zusammenarbeit aller Beteiligten: Eltern, Lehrpersonen, Schul- und Gemeindebehörden.
Der Deutschunterricht für Kinder mit Migrationshintergrund hat das Ziel, diesen Kindern eine solide sprachliche Grundlage zu vermitteln, damit sie sich im Alltag zurechtfinden und dem Unterricht im Klassenverband folgen können.
Kontakt: Schulverwaltung
Dokument: 41_3_Konzept_Deutsch_als_Zweitsprache.pdf (pdf, 403.2 kB)
Disziplinarmassnahmen | Nach oben |
Disziplin darf heute nicht mehr im Sinne eines blinden Gehorsams verstanden werden. Ziel ist das Erreichen vorgegebener Lernziele bei gleichzeitiger Achtung der Persönlichkeit, sowohl der Schulkinder als auch der Lehrpersonen. Schulische Lernerfolge sind das Ergebnis eines planmässigen Unterrichts, einer systematischen Klassenführung und gemeinsamer Absprachen.
Wenn das Verhalten eines Schulkindes zu Beanstandungen Anlass gibt, können Disziplinarmassnahmen angeordnet werden. Dazu gehören zusätzliche Hausaufgaben, Arbeit ausserhalb der Unterrichtzeit, Wegweisen aus einer Lektion, u.a. Die Lehrperson informiert die Eltern über mangelhaftes Verhalten anlässlich eines Standortgespräches oder einer schriftlichen Information.
Kontakt: Schulverwaltung
Einschulung | Nach oben |
Kontakt: Schulverwaltung
Dokument: 40_1_Einschulungskonzept.pdf (pdf, 127.1 kB)
Eltern mit Migrationshintergrund | Nach oben |
http://www.schule.sg.ch/home/volksschule/dokumentationen/informationen_fuer_eltern.html#Grundlage Eltern mit Migrationshintergrund erhalten auf der Homepage des Bildungsdepartementes zahlreiche Informationen in verschiedenen Sprachen.
Kontakt: Schulverwaltung
Elternmitwirkung | Nach oben |
Die "Eltern mit Wirkung" ist die Vertretung aller Eltern und Erziehungsberechtigen in unseren Schulen.
Kontakt: Schulverwaltung
ERG (Ethik - Religionen - Gemeinschaft) | Nach oben |
Ab dem Schuljahr 2017/18 gilt im Kanton St.Gallen der neue Lehrplan Volksschule. Darin enthalten ist ein neues Fach ERG.
Im Fach ERG lernen Kinder und Jugendliche kompetent mit ethischen, religiösen und gemeinschaftlichen Fragen umzugehen. Sie lernen Grundzüge der Weltreligionen kennen und denken über die Bedeutung von Religion und Weltanschauung für das Zusammenleben nach. Sie betrachten eigenn Entscheidungen und lernen die Folger ihres Handelns einzuschätzen. Sie erfahren wie Gemeinschaft gestaltet werden kann und was sie selbst dazu beitragen können. Die Kompetenzen, welche im Laufe der Schuljahr erworen werden sollen, sind im Lehrplan Volksschule ausgewiesen.
Alle Schülerinnen und Schüler der 3. - 9. Klasse besuchen das Fach ERG. Sie können dabei zwischen zwei Varianten wählen: ERG-Schule oder ERG-Kirche. Die Wahl ist frei unf für keine der beiden Varianten wird irgendeine Religion oder Weltanschauung vorausgesetzt. In beiden Varianten werden die gleichen Kompetenzen unterrichtet.
ERG Schule: Wird von Lehrpersonen der Schule erteilt. ERG Schule steht in der Verantwortung der Schule.
ERG Kirche: Wird durch kirchliche Fachlehrpersonen erteilt, okumenisch und aus christlicher Perspektive nach einem kirchlichen Lehrplan. Dieser baut auf den Kompetenzen und Inhalten des Lherplans Volksschule auf. ERG Kirche steht in der Verantwortung der Kirchen.
Das Fach ERG wird so gestaltet und unterrichtet, dass es von Kindern aller weltanschaulichen Orientierungen besucht werden kann. Es handelt sich dabei also nicht um Religionsunterricht. Der Besuch von ERG ist Teil des obligatorischen Volksschulunterrichts und damti für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend.
Exkursionen | Nach oben |
Exkursionen sind Teil des Unterrichts. Die dienen der Vertiefung und der Erweiterung des in der Schule erarbeiteten Stoffes und werden von der Klassenlehrperson begleitet.
Kontakt: Schulverwaltung
Ferienplan | Nach oben |
Hier gelangen Sie zum Ferienplan für das laufende und der nächsten Schuljahre.
Kontakt: Schulverwaltung
Gebührenordnung für Raumbelegungen | Nach oben |
Die ausserschulische Benützung der Schulanlagen ist grundsätzlich kostenpflichtig, ausser für ortsansässige, gemeinnützige Vereine und Organisationen/Gruppen, kommunale Körperschaften sowie Zweckverbände der Schulen.
Bei Durchführung einer Mehrzweckveranstaltung wird in jedem Fall eine Reinigungskostenpauschale erhoben.
Kontakt: Schulverwaltung
Dokument: 50_2_Gebuhrenordnung.pdf (pdf, 56.2 kB)
Haftplichtversicherung | Nach oben |
Durch Kinder während des Schulbetriebs verursachte Schäden sind nicht von der Schule versichert. Schulinterne Schäden an Personen und Sachen müssen über die Privathaftpflicht des Kindes, das den Schaden verursacht hat, abgewickelt werden.
Kontakt: Schulverwaltung
Hausaufgabenbetreuung | Nach oben |
Hausaufgaben sind ein Bestandteil des schulischen Lernens und dienen der Erweiterung von Lernformen und Arbeitstechniken. Nicht alle Kinder haben zu Hause die nötigen Voraussetzungen, um ihre Hausaufgaben konzentriert und ungestört erledigen zu können oder sie schaffen die Aufgaben aus anderen Gründen nicht. Für sie ist die Aufgabenbetreuung gedacht. Wir bieten in den Schuleinheiten Sennwald und Haag die Möglichkeit, die Hausaufgaben in einem geschützten Rahmen und betreut zu erledigen.
Die Anmeldung für die Hausaufgabenbetreuung erfolgt über die Klassenlehrperson. Es wird ein Elternbeitrag erhoben.
Kontakt: Schulverwaltung
Hausordnung | Nach oben |
Jede Schuleinheit verfügt über eine Hausordnung. In der Hausordnung sind Regeln festgehalten, die für das gesamte Schulareal gültig sind. Die Hauswarte und Lehrpersonen sind beauftragt, diese Regeln durchzusetzen. Die Hausordnung kann bei der jeweiligen Schulleitung angefordert werden.
Auf den Schularealen sind Besucher auch ausserhalb der Schulzeit bis maximal 21.00 Uhr willkommen. Die Nachtruhe ist zu beachten. Die Anlagen sind mit Sorgfalt zu benutzen. Abfälle aller Art gehören in die Abfalleimer. Den Anweisungen der Hauswarte oder der Lehrpersonen ist Folge zu leisten. Jeglicher Suchtmittelkonsum ist untersagt.
Kontakt: Schulverwaltung
Hausordnung Schulzentrum Türggenau | Nach oben |
Hier können Sie die aktuell gültige Hausordnung vom Schulzentrum Türggenau herunterladen.
Kontakt: Schulverwaltung
Dokument: 17_6_Schulzentrum_Turggenau.pdf (pdf, 52.6 kB)
Integrative Schulform (ISF) | Nach oben |
Integration heisst, die Unterschiedlichkeit der Kinder zu achten und das gemeinsame Lernen aller optimal zu fördern.
Kontakt: Schulverwaltung
Dokument: 41_1_Konzept_fur_Fordernde_Massnahmen.pdf (pdf, 234.6 kB)
Kindergarten | Nach oben |
Der Kindergarten ist die erste Volksschulstufe, dauert zwei Jahre und gehört in den Zyklus 1 vom Lehrplan. Der Besuch des Kindergartens ist obligatorischer Bestandteil der Volksschule. Die Kinder werden am 1. August nach Vollendung des vierten Altersjahres schulpflichtig und treten in den Kindergarten ein. Eine Vorverlegung des Kindergarteneintrittes ist nicht möglich. Ein Aufschub des Kindergarteneintrittes kann auf Antrag der Eltern in Einzelfällen durch den Schulrat geprüft und bewilligt werden. Es wird empfohlen, den Antrag mit dem Bericht einer Fachperson, die das Kind kennt, zu ergänzen (z.B. Kinder-/Hausarzt, Spielgruppenleiterin).
Im Kindergarten (und in der Primarschule) wird am Vormittag Unterricht in Blockzeiten erteilt. Alle Kinder haben jeden Vormittag während 4 Lektionen (08.00 bis 11.45 Uhr) von Montag bis Freitag Unterricht. Im 1. Kindergartenjahr haben die Kinder am Nachmittag keinen Unterricht.
Im 1. Kindergartenjahr kann das Kind von der ersten Morgenlektion abgemeldet werden, d.h. es besucht den Kindergarten erst ab 8.55 Uhr. Diese Entscheidung gilt vorerst für ein Semester (August - Januar) und kann danach verändert oder für das 2. Semester (Februar bis Juli) verlängert werden. Die Kindergärtnerinnen empfehlen, Ihr Kind den Unterricht im ersten Kindergartenjahr erst ab der 2. Lektion besuchen zu lassen, da ein ganzer Morgen viel Ausdauer benötigt. Dies kann von einem jungen Kindergartenkind verständlicherweise nur bedingt eingefordert werden und ist deshalb oft eine Überforderung. Im zweiten Kindergartenjahr gibt es diese Wahlmöglichkeit nicht mehr.
Der Kindergarten fördert die geistige, soziale und körperliche Entwicklung der Kinder. Sie sammeln vielfältige Erfahrungen durch Geschichten hören, Lieder singen, Verse lernen und sich in verschiedene Rollen versetzen. Sie turnen, tanzen, konstruieren, zeichnen und malen. Diese verschiedenen Tätigkeiten erweitern die motorischen und gestalterischen Fähigkeiten, die Wahrnehmung, das mathematische Denken, die Phantasie und die Sprache. Das Kind lernt seine Gedanken auszudrücken, sich in eine grössere Gemeinschaft einzufügen, Fragen zu stellen und anderen zuzuhören.
Das Spiel nimmt im Kindergarten eine wichtige Stellung ein. Das Spielen zu Hause oder auf dem Spielplatz wird ergänzt durch das Spielen in einer grösseren Gruppe von Kindern, das in einer pädagogisch gestalteten Spielumgebung stattfindet.
Im Verlauf der beiden Kindergartenjahre erfolgt eine Verschiebung vom Spielen zum spielerischen Lernen. Mit den zahlreichen Erfahrungen in der Klassengemeinschaft und durch gezielte Lern- und Beschäftigungsangebote werden die Kinder auf die erste Klasse vorbereitet. Broschüre zum Eintritt in den Kindergarten zum Download.
Kontakt: Schulverwaltung
Dokumente: | Informationen_zum_Eintritt.docx (docx, 175.3 kB) Broschure_Schulen_Sennwald_Kindergarteneintritt.docx (docx, 893.5 kB) |
Klassenlager | Nach oben |
Klassenlager sind eine wertvolle Bereicherung und Ergänzung des Unterrichts und werden sich zur späteren Erinnerung bei vielen ehemaligen Schulkindern als eigentliche Höhepunkte der Schullaufbahn einprägen. Jedes Schulkind soll die Gelegenheit erhalten, an Schullagern teilzunehmen. In den Schulen Sennwald finden folgende besondere Unterrichtswochen und Projekte statt:
Zyklus 1 (Kindergarten, Primarschulen PS 1/PS 2) |
Keine Klassenlager |
Zyklus 2 (Primarschulen PS 3 - 6) |
1-2 Themenlager, davon maximal 1 Winterlager. |
Zykls 3 (Oberstufe) |
1. Oberstufe: Kennenlerntage, Dauer: 3-5 Tage |
2./3. Oberstufe: 1-2 Themenlager, innert 2 Schuljahren. |
Sämtliche Klassenlager dienen, nebst dem Themenschwerpunkt selbst, auch der Entwicklung von sozialen Kompetenzen und dem Erlernen entsprechender Fähigkeiten. Zugunsten eines aktiven Miteinanders, was auch das Verrichten anfallender Arbeiten umfasst, soll der Konsumcharakter dabei in den Hintergrund rücken. Der Elternbeitrag beträgt pro Kind und Tag Fr. 17.-. Diese Kosten werden für die Verpflegung der Kinder erhoben.
Kontakt: Schulverwaltung
Klassenzuteilung | Nach oben |
Die Schulkinder gehen in der Regel im Wohndorf zur Schule bzw. in den Kindergarten. Bei mehreren Klassen erfolgt die Zuteilung durch die Schulleitung, im Auftrag des Schulrates. Die Klassenzuteilung wird den Eltern rechtzeitig schriftlich mitgeteilt. Wir weisen darauf hin, dass Zuteilungswünsche zwar entgegengenommen werden, aber ein Kind unter Umständen trotzdem nicht der Wunschgruppe zugeordnet werden kann. Oberste Priorität ist, dass nach Schülerzahl, Geschlecht, Leistungsfähigkeit und Herkunft/Religion ausgewogene Gruppen gebildet werden können.
Kontakt: Schulverwaltung
Konzept für Fördernde Massnahmen | Nach oben |
Integration heisst, die Unterschiedlichkeit der Kinder zu achten und das gemeinsame Lernen aller optimal zu fördern.
Kontakt: Schulverwaltung
Dokument: 41_1_Konzept_fur_Fordernde_Massnahmen.pdf (pdf, 207.4 kB)
Kopfläuse | Nach oben |
Immer wieder treten Kopfläuse auf. Befallen werden vor allem Kinder und Jugendliche im Alter bis 20 Jahre, besonders aber die 5-10-Jährigen. Auch vor sauberen, gepflegten Kinderköpfen schrecken Läuse nicht zurück. Gerade lange Haare bieten günstige Bedingungen für das Einnisten von Läusen. Die Befallsaison ist hauptsächlich im Sommer und Herbst.
Läuse können nicht durch blosses Haare waschen entfernt werden. Damit ein rasches Ausbreiten der Kopfläuse vermieden werden kann, wenden Sie sich bei einem Befall unverzüglich an die Klassenlehrperson Ihres Kindes.
Die Schule stellt Fachpersonen zur Verfügung, die die Kinder der betroffenen Klassen auf Kopfläuse untersucht und Sie über das weitere Vorgehen und die zu verwendenden Hilfsmittel informiert.
Alle Primarschulkinder werden einmal pro Jahr im Herbst routinemässig auf einen Lausbefall untersucht.
Weitere Informationen finden sich unter www.kopflaus.ch
Kontakt: Schulverwaltung
Krankheit | Nach oben |
Krankheitsbedingte Absenzen sind der Klassenlehrperson vor der ersten Schulstunde mitzuteilen.
Kontakt: Schulverwaltung
Lehrplan Volksschule | Nach oben |
Ab Schuljahr 2017/18 gilt der neue Lehrplan Volksschule. Er basiert auf der von den 21 deutsch- und mehrsprachigen Kantonen getragenen Lehrplanvorlage und garantiert dadurch die Durchlässigkeit und Harmonisierung des Bildungsraums Schweiz.
Kontakt: Schulverwaltung
Dokument: Elternflyer_Lernplan_Volksschule_2017.pdf (pdf, 1143.1 kB)
Leitbild | Nach oben |
Das Leitbild der Schulen Sennwald basiert auf folgenden Leitsätzen:
Kontakt: Schulverwaltung
Dokument: 16_1_Leitbild.pdf (pdf, 644.9 kB)
Logopädie | Nach oben |
Der logopädische Dienst bezweckt die Abklärung und Therapie sprachauffälliger Kinder.
Kontakt: Schulverwaltung
Mittagstisch | Nach oben |
Der Mittagstisch bietet allen Schulkindern die Möglichkeit, ein Mittagessen im betreuten Rahmen einzunehmen. Er kann von allen Kindergarten- und Schulkindern bei Anmeldung genutzt werden und dauert jeweils von 11.45 Uhr bis 13.30 Uhr. In den Schuleinheiten Sennwald, Sax und Frümsen/Salez besteht der Mittagstisch in Form der Vermittlung an eine Gastfamilie. Für die Schuleinheit Haag findet der Mittagstisch im Schülerhort Purzelbaum und für die Oberstufe im Altersheim Forstegg statt. An Feiertagen und während der Schulferien findet kein Mittagstisch statt. Hier gelangen Sie zu den konkreten Angeboten in Ihrem Wohndorf.
Kontakt: Schulverwaltung
Mitwirkungspflicht der Eltern | Nach oben |
Die Eltern stehen Lehrperson und Schule für Gespräche und weitere Kontakte zur Verfügung. Sie informieren über Kind und Familie, soweit es der Erziehungs-und Bildungsauftrag erfordert.
Die Eltern unterstützen Lehrperson und Schule in Erziehung und Bildung sowie bei der Umsetzung schulischer Massnahmen.
Eltern, die ihre Mitwirkungspflicht erheblich verletzen, können vom Schulrat verwarnt oder gebüsst werden. Die Ordnungsbusse beträgt Fr. 200.- bis Fr. 1'000.-
Kontakt: Schulverwaltung
Musikschule | Nach oben |
Die Verbandsgemeinden Sevelen, Buchs, Grabs, Gams, Sennwald bilden den Zweckverband Musikschule Werdenberg. Die Musikschule Werdenberg bezweckt die musikalische Aus- und Weiterbildung von Schulkindern, Jugendlichen sowie Erwachsenen und fördert musikalische Aktivitäten. Hier gelangen Sie zur Homepage der Musikschule Werdenberg.
Kontakt: Schulverwaltung
Oberstufe oder Sekundarstufe I | Nach oben |
Die Oberstufe (Zyklus 3) schliesst an die sechste Primarschulklasse an und dauert drei Jahre. Die Oberstufe bereitet die Schulkinder auf eine Berufsbildung oder den Besuch einer weiterführenden Schule und auf die Bewältigung des Lebensalltags vor. Sie gliedert sich in die Real- und die Sekundarschule. Die Gliederung der Oberstufe trägt dazu bei, den Schulkindern eine ihren Begabungen und Lernvoraussetzungen angemessene Bildung zu ermöglichen.
Ob ein Kind nach der 6. Primarschulklasse in die Real- oder Sekundarschule eintreteten kann, entscheidet der Schulrat, in Zusammenarbeit mit der Schulleitung der Oberstufe. Massgebend für den Entscheid sind die Empfehlung der 6.Klass-Lehrperson/en und die Noten der 6. Klasse. Weitere Kriterien sind Auffassungsgabe, Leistungsvermöben, Arbeitshaltung, Motivation sowie Durchhaltewillen.
In der Regel findet bereits im ersten Semester der 6. Klasse ein Beurteilungsgespräch zwischen der Klassenlehrperson und den Eltern statt. Aufgrund der Leistungsbeurteilung und dieses Gespräches erstellt die Klassenlehrperson den Zuweisungsantrag und eröffnet diesen den Eltern. Wenn die Eltern mit dem Zuweisungsantrag nicht einverstanden sind, erhalten sie Gelegenheit zur einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber der entscheidenden Schulbehörde/Schulleitung.
Die Broschüre "Die Volksschule im Kanton St.Gallen" dient als Leitfaden und hilft, sich im Bildungssystem des Kantons St.Gallen besser zurecht zu finden. Link zur Broschüre
Kontakt: Schulverwaltung
Primarschule | Nach oben |
Die Primarschule schliesst an den Kindergarten an und umfasst die 1. - 2. Klasse (Zyklus 1) sowie die 3. - 6. Klasse (Zyklus 2)
Der Übertritt (Promotion) zwischen den Klassen ist in der Regel fliessend, d.h. er passiert automatisch. Wenn ein Übertritt aufgrund der Leistungen gefährdet ist, werden die Eltern bis Ende April informiert und über das weitere Vorgehen informiert.
Die Broschüre "Die Volksschule im Kanton St.Gallen" dient als Leitfaden und hilft, sich im Bildungssystem des Kantons St.Gallen besser zurecht zu finden. Link zur Broschüre
Kontakt: Schulverwaltung
Projekttage | Nach oben |
An Projekttagen wird von allen Klassen eines Schulhauses an einem zentralen Thema gearbeitet. Der reguläre Stundenplan gilt während dieser Zeit nicht. Es können auch Abend- oder Nachtstunden sowie der Samstag tangiert sein, z.B. Lesenacht, Vernissagen, etc.
Über besondere Unterrichtszeiten werden Sie frühzeitig informiert.
Kontakt: Schulverwaltung
Promotion | Nach oben |
Als Promotion wird der Übertritt von einer Klasse in die nächsthöhere Klasse innerhalb derselben Schulstufe bezeichnet (z.B. von der 1. in die 2. Klasse). Als Übertritt wird der Wechsel von einer Schulstufe in die nächsthöhere Stufe bezeichnet (z.B. Kindergarten - Primarschule oder Primarschule - Oberstufe) Die Übertrittsgrundlagen sind bei den einzelnen Stufen aufgeführt. Es besteht für den ganzen Kanton ein einheitliches Promotions- und Übertrittsreglement, welches durch den Erziehungsrat erlassen wurde.
Kontakt: Schulverwaltung
Psychomotorik | Nach oben |
Psychomotorik richtet sich an Kinder, die in ihrem Bewegungserleben und - verhalten auffällig sind.
Kontakt: Schulverwaltung
Raumbelegung_Antragsformular | Nach oben |
Anträge für die ausserschulische Benützung der Schulanlagen müssen mit diesem Antragsformular bei der örtlichen Schulleitung beantragt werden. Das Antragsformular finden Sie im Register Dienstleistung des entsprechenden Schulhauses.
Kontakt: Schulverwaltung
Religionsunterricht | Nach oben |
Der Religionsunterricht wird in der Primarschule von den Kirchen innerhalb des Stundenplans angeboten. Er findet ökumenisch oder konfessionell statt. Die Eltern entscheiden, ob ihr Kind den Religionsunterricht besucht oder ob sie es abmelden.
Kontakt: Schulverwaltung
Schularzt | Nach oben |
Die Schule hat neben ihrem Bildungsauftrag auch die gesetzliche Aufgabe, auf die gesundheitliche Entwicklung der Schülerinnen und Schülern zu achten. Die schulärztlichen Untersuchungen finden im 2. Kindergartenjahr, in der 5. Klasse sowie in der letzten Klasse vor der Schulentlassung statt.
Die Eltern können den Untersuch bei einem Arzt ihrer Wahl durchführen lassen, wenn sie den Untersuch selber organisieren und die Kosten dafür selber tragen.
Die Vorsorgeuntersuchungen sind obligatorisch. Die Eltern werden mittels Brief über den bevorstehenden Untersuch informiert und gebeten, den Impfausweis dem Kind mitzugeben. Wenn die Eltern einverstanden sind, führt der Schularzt die notwendigen Impfungen nach Impfplan des Gesundheitsdepartements durch.
Unser Schularzt ist Dr. med. Max Steiner, Allg. Med. FMH, Unterlögert 6, 9466 Sennwald - Tel. 081 757 11 23
Kontakt: Schulverwaltung
Schulbestätigung | Nach oben |
Falls Sie eine Bestätigung über den Schulbesuch Ihres Kindes benötigen, erhalten Sie diese kostenlos bei der Schulverwaltung.
Kontakt: Schulverwaltung
Schulbus | Nach oben |
Für die Schuleinheit Frümsen/Salez verkehrt ein Schulbus. Der Fahrplan kann bei der Schulverwaltung verlangt werden.
Wenn Ihr Kind verhindert oder krank ist bitten wir Sie, zusätzlich zur Klassenlehrperson auch den Schulbus zu informieren per Telefon oder SMS (Angaben auf dem Fahrplan).
Unternehmer: Kobler Reisen, Rüthi
Kontakt: Schulverwaltung
Schuleinheiten | Nach oben |
Die Gemeinde Sennwald umfasst folgende Schuleinheiten:
Sennwald (Kindergarten + Primarschule)
Frümsen/Salez (Kindergarten, Primarschule)
Sax (Kindergarten + Primarschule)
Haag (Kindergarten + Primarschule)
Oberstufe Türggenau Salez
Kontakt: Schulverwaltung
Schulischer Heilpädagoge / Schulische Heilpädagogin (SHP) | Nach oben |
Der Schulische Heilpädagoge/die Schulische Heilpädagogin /(SHP) unterstützt Schulkinder mit Schulschwierigkeiten entsprechend ihren Bedürfnissen.
Kontakt: Schulverwaltung
Schulleitung | Nach oben |
Jede Schuleinheit wird durch eine Schulleitung im Auftrag der Schulbehörde in organisatorischer, personeller und pädagogischer Hinsicht geführt. Sie ist Ansprechstelle für Schüler sowie deren Eltern in Fragen, die nicht direkt mit der Klassenperson besprochen werden können oder die von übergeordneter Bedeutung sind. Die Schulleitung vertritt die Schule gegen aussen; sie trägt die Verantwortung für den Schulbetrieb.
Kontakt: Schulverwaltung
Schulordnung | Nach oben |
Hier finden Sie die Schulordnung.
Kontakt: Schulverwaltung
Dokument: 10_2_Schulordnung.pdf (pdf, 80.8 kB)
Schulpflicht | Nach oben |
Die Schulpflicht beginnt mit dem Eintritt in den Kindergarten und dauert bis zum Abschluss der dritten Oberstufenklasse (11 Schuljahre). Der Schulbesuch hat möglichst lückenlos zu erfolgen.
Eltern, die das Kind an der Erfüllung der Schulpflicht hindern oder nicht zum Schulbesuch oder zur Befolgung von Anordnungen anhalten, können vom Schulrat verwarnt oder gebüsst werden. Die Ordnungsbusse beträgt je versäumter Schulhalbtag wenigstens Fr. 200-, insgeamt höchstens Fr. 1'000.-. In schweren Fällen kann der Schulrat Strafanzeige erstatten.
Kontakt: Schulverwaltung
Schulpsychologischer Dienst (SPD) | Nach oben |
Der Auftrag der Schulpsychologin bzw. des Schulpsychologen besteht darin, Eltern, Lehrpersonen und Schulbehörden in schulischen und erzieherischen Fragen zu beraten. Um gute Lösungen erarbeiten zu können, sind entsprechende Abklärungen und die Mitarbeit der beteiligten Personen erforderlich. Der schulpsychologische Dienst ist eine kantonale Dienststelle. Bei schulischen Fragen erfolgt die Anmeldung in der Regel durch die Lehrperson in Absprache mit den Eltern. Link zu weiteren Informationen.
Kontakt: Schulverwaltung
Schulrat | Nach oben |
Dem Schulrat obliegt die Führung und die Verwaltung der Schulen Sennwald nach den Vorschriften des Gemeindegesetzes, der Gesetzgebung über das Schulwesen sowie der Gemeindeordnung und der Schulordnung der Gemeinde Sennwald. Die Mitglieder des Schulrates unterstützen die Schulleitungen in ihrer Leitungsaufgabe.
Kontakt: Schulverwaltung
Schulreisen | Nach oben |
Schulreisen sind Reisen einer Klasse unter der Leitung der Klassenlehrperson. Sie sind obligatorisch für alle Schüler und stehen nicht unbedingt in direktem Zusammenhang mit dem Unterricht. Es findet maximal eine Schulreise pro Schuljahr statt, in Kindergarten und in der Primarschule dauert sie in der Regel einen Tag, in der Oberstufe bis zu zwei Tage. Reiseroute und Programm sind der jeweiligen Stufe angepasst. Es kann ein Elternbeitrag erhoben werden zur Deckung der Verpflegungskosten.
Kontakt: Schulverwaltung
Schulsozialarbeit | Nach oben |
Die Schule hat sich zu einem Ort entwickelt, der sich neben dem Vermitteln von Schulstoff und Erziehungsaufgaben immer häufiger auch mit Problemen der Schülerinnen und Schüler im persönlichen und familiären Bereich auseinandersetzten muss.
Die Schulsozialarbeit berät und unterstützt als niederschwelliges Angebot Schülerinnen und Schüler, Lehrpersonen und Eltern bei sozialen Schwierigkeiten.
Die Beratung hat zum Ziel, vermittelnd in Konfliktsituationen zu wirken sowie die Schülerinnen und Schüler und deren Umfeld in der Selbst-, Handlungs- und Sozialkompetenz zu stärken. Sie fördert die Fähigkeit, Lösungen von persönlichen und sozialen Problemen mit den vorhandenen Ressourcen selbständig herbei zu führen. Die Schulsozialarbeit arbeitet eng mit der Schule zusammen.
Kontakt: Schulverwaltung
Schulverwaltung | Nach oben |
Die Schulverwaltung sorgt für einen verwaltungstechnisch und organisatorisch professionell geleiteten Schulbetrieb. In diesem Sinne ist sie Anlaufstelle für das Schulpräsidium, den Schulrat, die Schulleitungen, die Lehrerschaft, die Schüler, die Eltern sowie die Öffentlichkeit.
Kontakt: Schulverwaltung
Schulweg | Nach oben |
Der Schulweg liegt in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten. Es ist deren Sache, dafür zu sorgen, dass das Kind auf dem Schulweg nicht zu Schaden kommt oder andere schädigt. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Schüler den Schulweg aus eigener Kraft - in erster Linie zu Fuss - zurücklegen. Schüler, welche ausserhalb eines festgelegten Dorf-Rayons wohnen, dürfen mit dem Velo in die Schule fahren. Die Fahrzeuge dürfen nur auf den zugewiesenen Plätzen abgestellt werden.
Die Benützung von Velos, Rollbretter, Scooter u.ä. geschieht in Verantwortung der Eltern (Haftpflicht, Unfall, Diebstahl, Beschädigung etc.).
Weitere Auskünfte erhalten Sie von der örtlichen Schulleitung.
Beachten Sie bitte auch das angefügte Dokument "Tipps für einen sicheren Schulweg zu Fuss"
Kontakt: Schulverwaltung
Dokument: 40_5_Tipps_fur_einen_sicheren_Schulweg_zu_Fuss.pdf (pdf, 61.1 kB)
Schulzahnpflege | Nach oben |
Die Mundgesundheit hat einen wesentlichen Einfluss auf die Gesundheit des ganzen Körpers. Wer mit gesunden Zähnen lebt, hat gut lachen. Die Schulzahnpflegeverordnung des Kantons St.Gallen stellt sicher, dass alle Schulkinder dieselbe Chance erhalten, ihre Zähne gesund zu erhalten. Die Schulen sind verpflichtet, die Schulkinder zur Mundhygiene und zur richtigen Zahnpflege anzuleiten. Bei jedem Kind muss zudem in jedem Schuljahr obligatorisch eine Zahnkontrolle durchgeführt werden. Bisher haben die Lehrpersonen den Untersuch mit der gesamten Klasse organisiert. Ab August wird der Ablauf angepasst und die Eltern organisieren den jährlichen Kontrolluntersuch selber, beim Schulzahnarzt oder einem privaten Zahnarzt. Alle Eltern werden jeweils zu Beginn eines neuen Schuljahres die Informationen zum Ablauf erhalten. Die Untersuchungen werden durch die Schulverwaltung kontrolliert.
Unser Schulzahnarzt:
Dr. med. dent. Mustafa Hammad, Sennwald, zuständig für alle Schuleinheiten
Der Untersuch kann auf eigene Kosten bei einem Privatzahnarzt durchgeführt und muss der Schulverwaltung bestätigt werden.
Wenn die Eltern nicht hinreichend oder nicht rechtzeitig aus eigenen Mitteln für die Behandlungskosten aufkommen können, leisten die Schulen Sennwald unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge an die Behandlungskosten von Schulkindern.
Kontakt: Schulverwaltung
Dokument: 60_6_Richtlinien_Kostenbeteiligungen_bei_Zahnbehandlungen.pdf (pdf, 64.0 kB)
Schwimmunterricht | Nach oben |
Der Schwimmunterricht der Schulen Sennwald findet in den Hallenbädern Buchs und Eschen statt.
Kontakt: Schulverwaltung
Schülerhort | Nach oben |
Im Schülerhort werden Schulkinder vor/nach den Schulzeiten sowie über die Mittagspause betreut. Der Verein Kinderbetreuung Grabs-Gams-Sennwald betreibt einen Schülerhort beim Schulhaus Haag. Auf August 2018 ist im Schulhaus Sennwald ein weiterer Schülerhort geplant.
Hier erhalten Sie weitere Informationen.
Kontakt: Schulverwaltung
Dokument: Verein_farbig_neu.jpg (jpg, 84.4 kB)
Teamteaching | Nach oben |
Die Erweiterung der Blockzeiten hat zur Folge, dass im Kindergarten und der Primarschule vormittags kein Halbklassenunterricht mehr möglich ist. Um die Kinder möglichst gut zu fördern, arbeiten während einiger Lektionen zwei Lehrpersonen mit der Klasse im Teamteaching.
Kontakt: Schulverwaltung
Time out | Nach oben |
Jugendliche können aus verschiedenen Gründen in eine persönliche Krise geraten und dadurch den Sinn der Schule aus den Augen verlieren. Das Verhalten der Jugendlichen wird zur Belastung für die Klasse und die Lehrpersonen. Ein Time-out entschärft eine solche Situation für alle Beteiligten.
Die Time-out Schule Werdenberg ist eine Dienstleistung der Schulen Buchs, Gams, Sennwald, Sevelen, Wartau.
Weitere Informationen zur Time-out Schule Werdenberg erhalten Sie hier.
Kontakt: Schulverwaltung
Unfallversicherung | Nach oben |
Seit der Einführung des neuen Krankenkassenversicherungsgesetzes mit der obligatorischen Grundversicherung ist jedes Kind bei der Krankenkasse privat gegen Unfall versichert. Seitens der Schule besteht deshalb keine Schülerversicherung mehr. Bitte achten Sie darauf, dass Zahnschäden eingeschlossen sind.
Kontakt: Schulverwaltung
Urlaubsgesuche | Nach oben |
Eltern haben gemäss Art. 96 Abs. 2 Volksschulgesetz die Möglichkeit, ein Kind während höchstens zwei Halbtagen pro Schuljahr ohne Angabe eines Grundes vom Unterricht zu befreien. Die Abwesenheit muss mindestens 5 Schultage vor Bezug bei der Klassenlehrperson schriftlich gemeldet werden.
Für die Bewilligung der Urlaube sind zuständig:
Kontakt: Schulverwaltung
Dokument: 40_Urlaubsgesuch_Schuler.docx (docx, 32.8 kB)
Verkehrserziehung | Nach oben |
Die Verkehrserziehung findet in Zusammenarbeit mit der Polizei statt.
Kontakt: Schulverwaltung
Versicherungen | Nach oben |
Unfall:
Seit der Einführung des neuen Krankenkassenversicherungsgesetztes mit der obligatorischen Grundversicherung ist jedes Kind privat gegen Unfall versichert. Seitens der Schule besteht deshalb keine Schülerversicherung mehr. Bitte achten Sie darauf, dass Zahnschäden eingeschlossen sind.
Haftpflicht:
Durch Kinder während des Schulbetriebs verursachte Schäden sind nicht von der Schule versichert. Schulinterne Schäden an Personen uns Sachen müssen über die Privathaftpflicht des Kindes, das den Schaden verursacht hat, abgewickelt werden.
Kontakt: Schulverwaltung
Vorschulische Angebote | Nach oben |
In der Gemeinde Sennwald besteht ein attraktives Angebot für die vorschulische Förderung von Kindern.
Kontakt: Schulverwaltung
Wegzug aus der Gemeinde | Nach oben |
Erfolgt ein Wegzug aus der Gemeinde Sennwald, sind die Eltern verpflichtet, dies der Schulverwaltung und den Klassenlehrpersonen ihrer Kinder frühzeitig mitzuteilen. Die Schulverwaltung stellt einen Schulausweis aus, welcher direkt an die Schulgemeinde des neuen Wohnortes gelangt.
Kontakt: Schulverwaltung
Zeugnis | Nach oben |
Die Kinder erhalten jeweils auf Semesterende ein Zeugnis, wobei im Kindergarten und in den ersten drei Semestern der Primarschule anstelle von Noten der Termin des Beurteilungsgesprächs eingetragen wird.
Zeugnisnoten werden nicht ausschliesslich aufgrund des Durchschnitts der verschiedenen Teilnoten berechnet. Sie stellen eine Gesamtbeurteilung dar, die sich auf schriftliche, mündliche und praktische Leistungen der Schüler stützt.
Kontakt: Schulverwaltung
Znüni | Nach oben |
Pausen sind nicht nur "Auszeiten" vom Lernen, sie dienen auch dem Nachschub von Energie durch Nahrung und Flüssigkeit. Zwischenmahlzeiten können Konzentrationsabfällen und Ermüdungserscheinungen gezielt entgegenwirken. Beim Znüni freuen sich die Kinder über frisches Saisonobst und -gemüse. In einer Znünibox lassen sich Apfel- und Birnenschnitze, sonstige Früchte und Gemüsestreifen problemlos transportieren. Auch Pausenbrote und Käsewürfel haben darin Platz. Süsse Riegel, Knabbergebäck und ähnliche Pausensnacks sind nicht empfehlenswert, da sie relativ viel Fett und Zucker oder Salz enthalten und zu wenig wertvolle Inhaltsstoffe wie Vitamine und Mineralstoffe. Sie liefern nur wertlose Energie und lassen die Kinder nach kurzer Zeit wieder hungrig werden. Ausserdem greifen sie auch die Zähne an.
Kontakt: Schulverwaltung
Zusammenarbeit | Nach oben |
Die Schule legt Wert auf gute Elternkontakte. Von den Klassenlehrpersonen werden regelmässig Elterngespräche und Elternabende organisiert. Die Zusammenarbeit mit der Schule ist für die Eltern ein Recht, gleichzeitig aber auch eine Pflicht.
Kontakt: Schulverwaltung
Zuzug in die Gemeinde | Nach oben |
Bei Zuzug in die Gemeinde Sennwald, siehe Anmeldung
Kontakt: Schulverwaltung